Bonn/Emmerich. Der Bonner Süßwarenproduzent Haribo darf weiterhin gefüllte Fruchtgummi mit Schaumzucker unter der Bezeichnung "Yoghurt Gums" verkaufen. Die Emmericher Firma "Katjes" hat laut Oberlandesgericht Hamburg kein exklusives Markenrecht an dem Begriff "Yoghurt Gums".

Haribo darf weiter "Yoghurt Gums" verkaufen. Ein Berufungsantrag des Haribo-Konkurrenten Katjes wurde jetzt zurückgewiesen. Das urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. Nach Ansicht des Senats verfügt Katjes nicht über ein exklusives Markenrecht an dem Begriff «Yoghurt Gums». Das Landgericht Hamburg hatte im Januar 2007 bereits entsprechend geurteilt.

Der Ausdruck «Yoghurt Gums» lässt sich nach Auffassung der Richter keinem bestimmten Hersteller zuordnen. In der Aufmachung des Haribo-Produkts werde auch nicht vorrangig mit diesem Ausdruck, sondern mit dem Namen «Jogi Bussi» auf der Packung geworben.

Gegen das Urteil kann die Firma Katjes aus Emmerich (Kreis Kleve) vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen. Die beiden Süßwaren-Hersteller streiten sich seit Jahren vor Gerichten. (ddp)