Essen. Sieben Häftlinge sind 2019 in NRW aus der U-Haft entlassen worden, weil Gerichte zu langsam waren. Ein Skandal? Nein, sagt der Justizminister.
Zum Skandal reicht die Zahl nicht. Sieben mutmaßliche Straftäter sind im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen von den Oberlandesgerichten (OLG) aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die untergeordneten Gerichte zu langsam gearbeitet haben. Aber das sind nach Angaben von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bei rund 7500 U-Haftbefehlen tatsächlich nur 0,09 Prozent aller Fälle. Und seinem Ministerium sind auch keine schweren neuen Straftaten bekannt, für die dieser Personenkreis verantwortlich war.
Manch einem Medium reichen derartige Einzelfälle für skandalträchtige Schlagzeilen. In Berlin zum Beispiel sind Justiz und Polizei wegen vergleichbarer Fälle bereits zu „Problembehörden“ geworden oder „Strafrichter stark überlastet“. Der letzte „Skandal“ in NRW liegt dagegen schon 18 Jahre zurück. Im Februar 2002 hatte das OLG Hamm den Haftbefehl gegen drei Männer aufgehoben, die das Landgericht Münster wegen Mordverdachtes eigentlich weiter in U-Haft hatte halten wollen.
Mit-Zecher den Kopf abgesägt
Es war ein spektakulärer Fall. Sie hatten einen Mitzecher bei einem Treffen in Ahlen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und erdrosselt. Anschließend sollen sie dem Leichnam den Kopf mit einer Eisensäge abgetrennt haben. Trotz der Grausamkeit hatten die Hammer Richter entschieden, dass die Justiz in Münster zu langsam gearbeitet hatte und die Haftbefehle deshalb aufzuheben seien.
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In der Öffentlichkeit wird oft vergessen, dass ein Beschuldigter bis zur rechtskräftigen Verurteilung rechtlich zwingend als unschuldig zu gelten hat. Wer in U-Haft sitzt, ist also in keinem Fall ein Verbrecher. Mag der Verdacht auch noch so schwer wiegen.
Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten
In Deutschland darf nur ein Gericht, vom Gesetz her unabhängig, die U-Haft beschließen. Dafür muss es einen schwerwiegenden Tatverdacht geben und dazu Haftgründe, etwa die Fluchtgefahr. Oder den Verdacht, dass der Verdächtige in Freiheit Beweismittel zur Seite schafft oder Zeugen beeinflusst. Und, ganz wichtig: Innerhalb von sechs Monaten muss die Hauptverhandlung stattfinden.
Andere Länder kennen diese strengen Vorschriften nicht. In Frankreich saß etwa seit 1998 der deutsche Hooligan Marc W. rund drei Jahre in U-Haft. Erst dann kam er vor Gericht, bekam für die brutale Attacke auf den französischen Gendarm Daniel Nivel bei der Fußball-WM 1998 fünf Jahre Haft und wurde kurz danach abgeschoben. Im Grunde also eine in Deutschland unbekannte lange Inhaftierung ohne Gerichtsverhandlung.
U-Haft wird automatisch überprüft
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In Deutschland wird jede U-Haft nach sechs Monaten automatisch überprüft, erklärt das NRW-Justizministerium auf Anfrage der WAZ. Entweder hebt schon das zuständige Gericht die U-Haft auf, oder es muss die Akten dem Oberlandesgericht zur Prüfung vorlegen.
Wenn ein Gericht zu viel Arbeit hat, ist das kein Grund, den Beschuldigten länger sitzen zu lassen. Denn jedes Gericht ist verpflichtet, in diesen Fällen eine „Überlastungsanzeige“ zu schreiben. Das Präsidium des Gerichtes muss dann entscheiden, ob die Richter nur zu faul sind oder diese Anzeige begründet ist. Dann muss es die Haftsache an ein anderes Gericht verweisen. Die Gerichte haben es also selbst in der Hand, ob eine U-Haft bestehen bleibt.
Beate Zschäpe sitzt seit 2011 in U-Haft
Es gibt reichlich Fälle, in denen Beschuldigte länger als sechs Monate in U-Haft sitzen. Das geht, wenn die Ermittlungen oder die Verfahren besonders kompliziert sind. Beate Zschäpe etwa, die mutmaßliche NSU-Terroristin, sitzt seit November 2011 in U-Haft, ihr Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig. In Dortmund sitzt ein Mann seit Sommer 2018 wegen neuer Beweise in U-Haft, der 1993 eine Schülerin ermordet haben soll. Seine Hauptverhandlung zieht sich weit länger als geplant hin.
Und in Essen verbringt der frühere Bottroper Apotheker Peter Stadtmann, der Krebs-Medikamente gepanscht haben soll, seine Zeit weiterhin in U-Haft. Im November 2016 war er verhaftet, im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Aber sein Urteil ist immer noch nicht rechtskräftig.
"Erstaunlich viele kommen zur Hauptverhandlung"
Dabei sind sich Experten gar nicht so sicher, ob die U-Haft wirklich notwendig ist. Denn so einfach ist es ja auch nicht, sich dauerhaft dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Auch das NRW-Justizministerium räumt ein, dass das Problem gar nicht so groß sei. Zu größeren neuen Straftaten komme es meist nicht, wenn die U-Haft wegen überlanger Verfahrensdauer aufgehoben werde: „Erstaunlich viele Verdächtige kommen zu ihren Hauptverhandlungen, die dann auch ganz normal abgewickelt werden.“ Es betont: „Zu einer schwer wiegenden Gewaltstraftat durch einen Verdächtigen nach der Entlassung im Zuge der Prüfung nach sechs Monaten ist uns in den letzten Jahren von den Gerichten in NRW nicht berichtet worden.“
So war es übrigens auch 2002 in Münster, da kamen die drei, die ihrem Kumpel den Kopf abgesägt hatten, auch zu ihrer Verhandlung. Zwei saßen allerdings schon wieder wegen einer anderen Sache ein.