Essen. Spät hatte sie vor Gericht zugegeben, ihr drei Monate altes Baby getötet zu haben. Jetzt bekam sie ihr Urteil: fünf Jahre Gefängnis.

Nur drei Monate alt war der kleine Junge, als seine Mutter ihn tötete. Aus Wut, Frust, so hatte ihr Verteidiger Bernhard Scholz erklärt, habe sie ihren Sohn mit dem Kopf gegen die Kante des Fußteils ihres Bettes geschlagen. Jetzt bekam die aus Rumänien stammende 35-Jährige dafür ihr Urteil. Das Essener Schwurgericht verurteilte sie am Donnerstag zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags.

Von einer Familientragödie sprach Richter Jörg Schmitt im Urteil. Eine Tragödie vor allem natürlich für den Säugling, aber eben auch für den Vater und letztlich sogar für die Angeklagte. Schmitt ließ nicht offen, wer dafür verantwortlich sei. Zur Angeklagten sagte er: "An diesem Tod sind allein Sie schuld."

Gericht sieht Reue bei der Angeklagten

Allerdings erkannte das Gericht während der zehntägigen Verhandlung auch, wie sehr die Frau unter ihrer Tat leidet: "Sie bereuen das sehr und werden das ein Leben lang mit sich tragen."

Schmitt erinnerte daran, unter welch schwierigen Bedingungen die Angeklagte in Rumänien aufgewachsen sei. Bei ihrem Vater, wenn er denn mal nicht im Gefängnis gesessen habe, hätte sie nur Gewalt kennengelernt. Aber auch ihr späterer Mann sei gewalttätig gewesen. Schmitt zitierte aus dessen Zeugenaussage: "Ich habe mein Frau geschlagen, aber nur so, wie sie es verdient hat."

Bei der Festnahme 2,7 Promille Alkohol

In Deutschland sei sie zusehends dem Alkohol verfallen. Unzufrieden sei sie mit ihrer Situation gewesen, fühlte sich allein gelassen. Am 7. Januar 2019, ihr Mann war wieder einmal weg, kam es dann zu der Tat und zum frühen Tod des kleinen Jungen. Als Polizisten sie festnahmen, hatte sie 2,7 Promille Alkohol im Blut.

Ausdrücklich äußerte Richter Schmitt sich zur Rolle des Jugendamtes. Es war nach dem Tod des Jungen in die öffentliche Kritik geraten. Vorgeworfen wurde der Behörde, sich nicht ausreichend um die Familie gekümmert zu haben.

Gericht sieht keine Schuld des Jugendamtes

Diese Einschätzung wies das Essener Gericht zurück. Tatsächlich, so betonte Schmitt, hätten die Mitarbeiter des Jugendamtes sich engagiert um die Familie gekümmert, nachdem ein anonymer Hinweis eingegangen war. Der Richter wörtlich: "Das Amt trifft auch nicht ansatzweise eine Mitverantwortung."