Essen. Sie war gut im Geschäft, vertrat auch schwere Jungs. Jetzt ist die Strafverteidigerin selbst verurteilt worden und keine Anwältin mehr.

Sie macht ihr Wort wie immer. Vor Gericht bringt die Strafverteidigerin aus Gelsenkirchen auch am Montag die Dinge auf den Punkt. Nur hilft sie diesmal keinem fremden Angeklagten. Sie selbst ist die Verurteilte vor dem Landgericht Essen, vor dem sie wegen Steuerhinterziehung sitzt. Zehn Monate Haft mit Bewährung sind jetzt rechtskräftig und symbolisieren das Karriereende der 49-Jährigen.

Ihre Zulassung als Rechtsanwältin ist sie schon los. Finanzielle Überschuldung ist der Grund, da reagieren die Anwaltskammern recht schnell. Ihr Insolvenzverfahren läuft bereits.

Immer öfter sagte die Anwältin Termine ab

Seit 15 Jahren hatte sie eine Kanzlei, arbeitete sachkundig und zuverlässig. Aber in den letzten Jahren gab es immer wieder Verfahren, die sie kurzfristig, manchmal wenige Minuten vor der Verhandlung, absagte. Von Depressionen spricht sie heute.

Konkret geht es um rund 100.000 Euro Einkommenssteuer, die sie in den Jahren 2012 bis 2015 zu wenig gezahlt hat. Als Freiberuflerin leistete sie zwar Vorauszahlungen, aber da beschränkte sie sich auf jährlich 5000 Euro. Und Steuererklärungen gingen beim Finanzamt nicht mehr ein.

Verteidigerin wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Das ließ die Behörde sich nicht gefallen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, und am 21. März 2019 verurteilte das Amtsgericht Essen die Juristin wegen Steuerhinterziehung zu zehn Monaten Haft mit Bewährung. Dagegen legte sie Berufung ein.

Anne Tegethoff, Vorsitzende der IX. Essener Strafkammer, leitet die Berufungsverhandlung und fragt am Montag die Personalien ab: "Beruf Rechtsanwältin?" "Nicht mehr", antwortet die Angeklagte. Sie erklärt, dass sie im März noch um ein mildes Urteil gekämpft und deshalb auch Berufung eingelegt habe.

Anwaltszulassung wegen Überschuldung entzogen

Aber das spiele heute keine Rolle mehr, weil die Zulassung als Anwältin ihr im Sommer wegen der miserablen finanziellen Situation entzogen wurde. "Für mich ist das Thema durch", sagt sie, "ich habe kein Interesse mehr an der Arbeit als Rechtsanwältin". Die Berufung nimmt sie zurück.

Warum sie ihre Steuer nicht zahlte, wird nicht weiter erörtert. In einer Pause spricht sie laut mit einem Steuerfahnder, dass ihr damaliger Steuerberater einfach nicht die Einkommenssteuererklärung abgegeben habe. Die damalige Schuld beim Finanzamt hat sie mittlerweile zurückgezahlt, aber die Steuer für 2016 und 2017 ist noch offen, außerdem die Umsatzsteuer für den gesamten Zeitraum. Aber, leider, ihr fehle das Geld für einen Steuerberater. "Und selbst kann ich es nicht."