Essen/Bottrop. Die Geschichte vom harmlosen Rocker glaubte das Gericht nicht: Ein Rocker der Freeway Riders wurde wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt.
Er nahm es ohne sichtbare Regung hin. Sechs Jahre lang, so das Urteil des Essener Landgerichtes, muss der 30 Jahre alte Bottroper Dennis K. ins Gefängnis. Die XVI. Strafkammer verurteilte ihn am Freitag wegen bewaffneten Drogenhandels. Seinen Mitangeklagten, einen 27 Jahre alten Essener, sprach sie dagegen frei.
Als vergleichsweise harmlosen Rocker hatte sich das Mitglied der Freeway Riders an drei Prozesstagen zu präsentieren versucht. Eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft hatte ihm gedroht, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung nicht nur 63 Gramm Kokain, sondern auch scharfe Waffen gefunden hatte. Allein die Waffen sorgen beim Drogenhandel für diese hohe Mindeststrafe.
Rauschgift ohne Aufpreis abgegeben?
Doch als Dealer sah der 30-Jährige, der in der Krankenpflege arbeitet, sich vor Gericht nicht. Dass er, wie die Anklage behauptete, im Düsseldorfer Luxusbordell "Oceans" Kokain gekauft haben soll, verneinte er. Tatsächlich habe er den Stoff von "einem Albaner" bekommen, und das Rauschgift ohne Aufpreis Rockerkollegen und befreundeten Feuerwehrleuten abgegeben. Diese hätten das zuvor bei ihm bestellt.
Die Waffen, darunter Schlagringe und eine scharfe Schusswaffe, hätten auch nichts mit den Drogen in der Wohnung zu tun. Er habe Angst vor den verfeindeten Bandidos gehabt und sich nur schützen wollen.
Gericht: Drogenhandel "in Gewinnabsicht"
Schon Staatsanwältin Anette Milk hatte ihm diese Geschichte nicht abgenommen und sechseinhalb Jahre Gefängnis beantragt. Die Kammer sah es denn auch als "sehr, sehr unüblich" an, dass jemand ohne Aufpreis Drogen abgebe. Im Gegenteil: Sie seien überzeugt, dass Dennis K. "in Gewinnabsicht" Rauschgift verkauft habe.
Feinwaage und Tütchen in seiner Wohnung belegen das aus Sicht der Kammer, aber auch sein Verhalten am Telefon, wenn er Kaufinteressenten vertröstete, er habe gerade keinen Stoff.
Scharfe Waffen in der Wohnung
Denn wer nur auf Bestellung und gegen Vorkasse Drogen erwerbe, habe natürlich immer die passende Menge, sagte Richter Björn Schilling. Und für den bewaffneten Drogenhandel reichte es, dass die Waffen in der Wohnung waren.
Mehr Glück hatte der mitangeklagte Essener. Schilling: "Bei Ihnen sind keine Drogen gefunden worden, mehr haben wir nicht, so dass Sie freizusprechen sind."