Dortmund. Reumütig zeigte er sich, dafür bekam der Söldner am Landgericht Dortmund Bewährung. Er hatte im Ostukraine-Krieg für die Separatisten gekämpft.

Es ist ein vergessener Krieg, der Krieg in der Ostukraine. Daran wird auch das Urteil des Landgerichtes Dortmund nichts ändern. Zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen "Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat" gab es am Mittwoch einem 43 Jahre alten Söldner aus dem westfälischen Löhne. Und dennoch erinnerten die drei Tage Hauptverhandlung an die Schrecken in der von Deutschland gar nicht so weit entfernt liegenden Ukraine.

Gerade mal 1200 Kilometer liegen zwischen Berlin und der ukrainischen Hauptstadt Kiew. 2014 hatte sich Alex D., der 1995 mit seinen Eltern von Russland nach Deutschland gezogen war und sich hier eine bürgerliche Existenz aufgebaut hatte, dem Kampf der Separatisten gegen den ukrainischen Staat angeschlossen.

Fotos mit Kalaschnikow in der Hand

An Kampfhandlungen sei er nie beteiligt gewesen, sagte er vor dem Dortmunder Landgericht. Medikamentenlager habe er bewacht. Dass er auf Fotos mit einer Kalaschnikow zu sehen war, erklärte er zum Teil mit fototechnischen Manipulationen.

2016 kam er zurück. Er habe es nicht mehr hinnehmen wollen, dass "die Kameraden im Dreck lagen und die Chefs im dicken Wagen saßen, die haben sich die Taschen vollgemacht". Die Separatisten, so sagte der Installateur, "haben auch nicht alles richtig gemacht".

Beteiligung am Kampf nicht festzustellen

Richter Dirk Kienitz, Vorsitzender der 32. Dortmunder Strafkammer, hielt sich in der Urteilsbegründung mit moralischen Bewertungen zurück. Früh hatten sich die Juristen im Saal im Gegenzug zu einem Geständnis des Angeklagten auf das milde Urteil geeinigt. Dass Alex D. selbst an Kampfhandlungen beteiligt war, ließ sich von der Kammer nicht feststellen.

Für die Verurteilung reichte es aber, dass er seine Bereitschaft dazu einräumte, wenn es ihm befohlen worden wäre. Bei seiner Rückreise 2016 war Alex D. am Flughafen Hannover von der Bundespolizei festgenommen worden. Er blieb auf freiem Fuß. Seitdem habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, lobte Richter Kienitz und begründete auch damit die Bewährung.

Gutachter spricht von russischer Unterstützung

Die Kammer hatte zu den Hintergründen der Auseinandersetzung in Osteuropa am Montag ein Gutachten des renommierten Bonner Politikwissenschaftlers Andreas Heinemann-Grüder gehört. Er zeichnete den Konflikt nach, betonte auch die Rolle des russischen Staates, der die Separatisten in der Ostukraine gegen den völkerrechtlich anerkannten ukrainischen Staat unterstütze. Sein Gutachten sprach auch die Manipulationen von Volksbefragungen durch die Separatisten sowie Entführungen und Erpressungen an.

Alex D. hatte auf das Gutachten spontan reagiert. Er war 2014 nach eigenen Worten in die Ostukraine gereist, um zu helfen und weil er das Leid der Kind nicht ertragen wollte. Nach dem Gutachten räumte er leise ein: "Manches davon habe ich nicht gewusst, Herr Richter." Kienitz sprach das im Urteil sinngemäß an: "Er ist als Idealist in die Ostukraine gegangen und völlig desillusioniert zurückgekehrt."