Essen. Das Café an der Haus-Berge-Straße in Essen-Bochold diente fast nur dem Haschischhandel. Deshalb muss der Wirt fast sieben Jahre ins Gefängnis.

Gäste hatte das Lokal viele. Aber sie blieben nicht lange, versorgten sich in dem Café an der Haus-Berge-Straße im Essener Stadtteil Bochold nur schnell mit kleinen Haschischbeuteln. Die Kasse zahlt jetzt Mehmet E. (39), der Wirt. Zu sechs Jahren und neun Monaten Haft für Rauschgifthandel in 29 Fällen verurteilte ihn jetzt die XXV. Essener Strafkammer, ordnete auch die Unterbringung des drogensüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Straff organisiert hatte er den Laden aufgezogen. Spätestens imE Dezember 2017 habe er damit begonnen, als er sah, dass das Café sonst keinen Gewinn abwerfen würde, sagte Richter Markus Dörlemann im Urteil.

Irgendwann war auch die Polizei auf den Laden aufmerksam geworden. Bei der Observation fiel den Beamten auf, dass die Gäste den Laden immer wieder schnell verließen. "Es ging zu wie in einem Drive-In", sagte ein Polizist vor Gericht.

Drive-In für Haschischhandel

Richter Dörlemann sprach das Konzept an. Alle zehn Tage hatte der Angeklagte ein Kilo Haschisch geliefert bekommen. In kleinen Beuteln mit 0,7 oder 1,5 Gramm Haschisch Inhalt wurde das Rauschgift im Lokal verkauft. Ein Jahr ging das gut. Immerhin hatte Mehmet E. so den auffälligen Straßenverkauf vermieden und laut Dörlemann "ein bisschen den Stadtteil versorgt".

Im Dezember 2018 schlugen die Ermittler zu, nahmen Mehmet E. und weitere Mitglieder der Bande fest. Darunter auch seine 34 Jahre alte Ehefrau. Sie hatte ihren Mann gegenüber der Polizei von Anfang an belastet. Vielleicht hatte ein wenig zu ihrem Aussageverhalten beigetragen, dass die Beamten ihr mit Fotos mitteilten, mit welchen Frauen ihr Mann ein Liebesverhältnis gepflegt hatte.

Gesetz fordert empfindliche Strafen

Während des Verfahrens hatte schließlich auch ihr Ehemann ein Geständnis abgelegt. Es wurde ihm vom Gericht strafmildernd angerechnet. Viel niedriger ging es aber nicht. Dörlemann: "Das Gesetz fordert empfindliche Strafen, auch bei ,weichen' Drogen."

Gegen die 34-jährige Ehefrau und zwei weitere Mitangeklagte hatte die XXV. Strafkammer das Verfahren abgetrennt. Sie bekommen zu einem späteren Zeitpunkt ihr Urteil.