Essen. Um Falschgeld aus dem “darknet“ ging es vor dem Essener Gericht. Doch der Prozess endete mit Freispruch. Laut Gericht auch wegen Polizei-Pannen.

Das Falschgeld war nachweislich im Haushalt des Angeklagten gelandet. Aber dass der 29-Jährige aus dem Essener Stadtteil Frohnhausen die Blüten auch selbst bestellt und erhalten hatte, das konnte ihm das Amtsgericht Essen am Dienstag nicht nachweisen. Es sprach ihn frei. Und das lag auch an den von Schöffenrichterin Daniela Riedl gerügten polizeilichen Pannen.

In der Anonymität des „darknet“, in der Kriminelle auch Waffen kaufen oder Kinder für sexuellen Missbrauch bestellen, waren die Blüten im Wert von 1000 Euro angeboten worden. 20 Fünfzig-Euro-Scheine waren es, die ein „TobiTobi“ dort geordert hatte. 200 Euro echtes Geld zahlte er.

Bayerische Polizei enttarnte Anbieter im "darknet"

Aber ganz so anonym war das „darknet“ nicht. Die bayerische Polizei kam dem Anbieter 2016 auf die Schliche, und der offenbarte seine Kunden. So hörten die Ermittler von „TobiTobi“ und fanden heraus, dass die Blüten im Jahr 2014 per Post an die Adresse einer Frau in Frohnhausen geliefert wurden.

Die Essener Kripo kam ins Spiel. Der Sachbearbeiter, ein 59-Jähriger, ermittelte, dass die Frau dort wohnte. Und zwar mit ihrem Lebensgefährten, dem jetzt Angeklagten. Mit einem Durchsuchungsbeschluss gegen die Frau gelangten die Ermittler in die Wohnung, nahmen einen Rechner mit. Und auf dem muss es tatsächlich einen Hinweis auf „TobiTobi“ gegeben haben.

Für den Polizisten war die Täterschaft klar

Der Kripo-Beamte fragte beim Einwohnermeldeamt nach und erfuhr, dass die Frau seit 2015 in der Wohnung gemeldet war. Also konnte sie ja im Tatzeitraum 5. August bis 16. Oktober 2014 die Blüten gar nicht bestellt haben. Der Polizist versicherte am Dienstag als Zeuge, dass deshalb für ihn die Täterschaft des Angeklagten klar war.

Aber Beweise dafür gab es nicht. Der bürgerlich wirkende Angeklagte, der laut Internet als „Unternehmer“ mit Geschäftsbeteiligungen handelt, schwieg zum Vorwurf. Seine Verlobte ebenfalls.

Verteidiger fand mehr heraus als die Kripo

Im Gegensatz zur Kripo hatte Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Einwohnermeldeamt erfahren, dass sie nicht erst seit 2015 an der Adresse des Angeklagten gemeldet war. Sie hatte vorher schon von 2012 bis zum 5. Oktober 2014 dort gelebt. Also auch im Tatzeitraum.

Von „Pannen der Polizei“ sprach Richterin Riedl zudem, als es um fehlende Belehrungen des Angeklagten und seiner Verlobten durch die Polizei ging. Deshalb hätten die Beweise aus dem Laptop gar nicht verwertet werden dürfen, sagte sie. Vor allem aber sei im Ermittlungsverfahren nie gefragt worden, wer den Laptop damals eigentlich bedient hatte. So bleibt „TobiTobi“ weiter anonym.