Duisburg. . Der Mann hat im März eine Angestellte des Ausländeramtes in Duisburg mit einem Messer verletzt. Das Landgericht wies ihn in die Psychiatrie ein.

Mit einer unbefristeten Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 25-jährigen Syrer. Zur Tatzeit hatte der Mann in einer Asylbewerberunterkunft in Neudorf gelebt. Am 9. März hatte er in einem Büro des Ausländeramtes eine Mitarbeiterin mit einem Messer bedroht, weil er sofort ausreisen wollte.

Mann wollte sofort zurück nach Syrien

Während die Sachbearbeiterin angesichts des eher ungewöhnlichen Begehrens des Mannes, nämlich unverzüglich in seine Heimat zurückgebracht zu wollen, noch einen Kollegen herbeirufen wollte, zog der 25-Jährige bereits ein Messer. Er trat hinter die Frau und hielt ihr die Klinge an den Hals. Wenn er nicht sofort nach Syrien fliegen könne, werde er sie töten, drohte er.

Zeugen konnten ihn dazu bringen, das Messer herunterzunehmen. Die Geschädigte konnte dann sofort aus der Gefahrenzone gezogen werden. Wenig später konnten Polizeibeamte den 25-Jährigen zur Aufgabe überreden. Die Mitarbeiterin des Ausländeramtes erlitt eine Schnittverletzung am Hals.

Der Beschuldigte war bereits im September 2016 aufgefallen

Bereits am 29. September 2016 hatte der Beschuldigte in einem Schnellimbiss in Neuenkamp ein Messer von einer Zeugin verlangt, sonst würde er sie und sich erschießen. Die Aktion endete damit, dass der 25-Jährige auf die Straße rannte, sich auf ein vorbei fahrendes Auto warf und sich zuletzt mit dem Ruf „Gott ist groß“ auf die Straße legte.

Ein Sachverständiger hatte keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht Herr seiner Sinne war. Von dem psychisch schwer erkrankten Mann seien weitere Straftaten zu erwarten. Die Strafkammer kam daher nach mehrtägigem Verfahren dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten nach.