Duisburg. Ein Ehepaar (81 und 62) aus Duisburg steht seit Montag vor dem Amtsgericht. In vier Jahren sollen sie rund 32.000 Euro erschwindelt haben.

Man kennt das: Nachbarn oder Bekannte, die mit einer hohen Pflegestufe prahlen – und dennoch ganz munter in der Gegend herumlaufen. Das Gesetz nennt so etwas schlicht Betrug. Bislang scheint so etwas eher selten strafrechtlich verfolgt worden zu sein. Vor dem Amtsgericht muss sich seit Montag aber ein älteres Ehepaar aus Marxloh wegen einer solchen Tat verantworten.

Die Anklage wirft dem 81-jährigen Mann und seiner 19 Jahre jüngeren zweiten Ehefrau sogar fünf Fälle des gewerbsmäßigen Betruges vor, was für jeden einzelnen Fall eine Mindeststrafe von sechs Monaten bedeuten würde. Zwischen 2012 und 2016 sollen er als angeblich schwer kranker Mann und sie als seine Pflegeperson fast 32.000 Euro Pflegeleistungen von ihrer Krankenkasse erschwindelt haben.

Bei Begutachtungen Theater gespielt?

Gemeinsam soll das Ehepaar Anträge gestellt und bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung den Zustand des heute 81-jährigen Mannes dramatisch dargestellt haben: Der litt angeblich unter hochgradiger Diabetes, musste Insulin spritzen, nahm wegen Bewegungsproblemen starke Schmerzmittel, war zeitlich und örtlich desorientiert und konnte aufgrund eines Hirnschlages angeblich kaum noch etwas ohne Hilfe seiner Frau tun.

Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft stimmte nichts davon. Tatsächlich soll der Angeklagte regelmäßig – ohne Begleitung und ohne Rollator – in die nächste Teestube marschiert sein, um dort Karten zu spielen. Und auch mit dem Auto soll er noch gefahren sein, sogar längere Fahrten in sein südosteuropäisches Heimatland unternommen haben. Die Kasse stellte jedenfalls 2016 alle Zahlungen ein und erstattete Anzeige.

Die Angeklagten schwiegen vor dem Schöffengericht zu den Vorwürfen. Der 81-Jährige wirkte allerdings so verwirrt, dass er auf Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft nun erst einmal zur Frage seiner Schuldfähigkeit psychiatrisch untersucht werden soll.