Witten. . Das Oberverwaltungsgericht Münster befasst sich ab Dienstag mit einem Fall von mutmaßlichem „Racial Profiling“. Geklagt hat ein Wittener.

Ein Wittener klagt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, weil er sich durch die Bundespolizei rassistisch diskriminiert fühlt. Der Mann mit nigerianischen Wurzeln, geboren und aufgewachsen in Witten, war am Hauptbahnhof in Bochum von zwei Polizisten aufgefordert worden, seinen Ausweis vorzuzeigen.

Sein Vorwurf: Er sei nur auf Grund seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert worden, die Kontrolle also rechtswidrig. Die Beamten hätten ‘Racial Profiling’ betrieben, jene gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßende Polizeipraxis, bei der äußerliche Merkmale polizeiliches Handeln steuern.

Beamte halten Kontrolle für zulässig

Ob dies der Fall war, soll am Dienstag das OVG klären. Die Beamten halten die Ausweiskontrolle für zulässig: Sie hätten nicht allein aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes gehandelt, sondern in erster Linie deswegen, weil er sich verdächtig verhalten habe.

Hinzu kämen Erkenntnisse zu Straftaten am Bahnhof – etwa mit Blick auf Taschendiebstähle, die häufig von Nordafrikanern verübt würden.

In erster Instanz hatten die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts den beiden Polizeibeamten weitgehend Recht gegeben.