Castrop-Rauxel. Weil er über 400 Dateien mit kinderpornografischen Fotos aus dem Internet heruntergeladen hatte, ist ein 48-Jähriger aus Castrop-Rauxel zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt worden. Der Mann versuchte, sich herauszureden: Er sei sich keiner Straftat bewusst gewesen.

Ein Castrop-Rauxeler muss 1400 Euro zahlen: Die Polizei hatte 415 Dateien mit Kinderporno-Bildern auf seinem PC entdeckt. Die Medien hätten ihn geradezu auf die Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten gelockt. Der genaue Wortlaut des Angeklagten: „Wenn die Medien einem das schon ins Auge reinlegen.” Das Fernsehen habe zu jener Zeit viel über Kinderpornografie im Internet berichtet, sogar Webadressen veröffentlicht – das habe sein Interesse geweckt.

Richter fordert zum Geständnis auf

Diese Wissbegierde allerdings zog am Dienstag juristische Konsequenzen nach sich. Der 48-jährige Castrop-Rauxeler hatte sich die einschlägigen Seiten nämlich nicht nur angeschaut, sondern von dort Bilder auf seinen Rechner heruntergeladen, was strafbar ist. Bei der Beschlagnahmung seiner Computer im Oktober 2007 habe die Polizei 415 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt entdeckt, hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

„Es wäre gut, wenn Sie hier nun das wiederholen, was sie damals auch schon den Beamten gesagt haben, nämlich dass Sie die Bilder, wenn auch nicht gezielt, heruntergeladen haben”, so der Strafrichter. Ein Geständnis erspare allen Beteiligten die Durchsicht der geschmacklosen Bilder.

Angeklagter findet die Strafe zu hart

Der Vater eines Sohnes gab alles zu, 415 Dateien seien das aber nicht gewesen. „Ich hatte die Bilder eigentlich gelöscht. Ich wusste nicht, dass man die wieder herstellen kann.” Und er beteuerte noch mehr Unkenntnis: „Ich wusste nicht, wie solche Bilder entstehen, das wurde mir danach erst gesagt, ich war mir dessen nicht bewusst.” Er habe es einmal gemacht und sei dann so „hinein gerutscht in den Schlamassel”.

Der Strafrichter verurteilte den bis dato unbescholtenen Bürger zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 20 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor 75 Tagessätze. Ein „ein bisschen sehr hoher Preis”, kommentierte der angeklagte Maschinist. „Sie sind nicht schwarz gefahren oder haben eine Flasche Bier gestohlen”, entgegnete der Vorsitzende. Durch die Herstellung der Bilder - sei es mittels Zwang, Täuschung oder Druck - werde Kindern schwerster Schaden zugefügt. Bestünde kein Interesse an derartigen Fotos, stellte der Richter fest, so würden diese nicht mehr produziert.