Essen. Zufällig kam die Polizei dem 63-Jährigen auf die Spur. Fotos von Missbräuchen wiesen auf seine Wohnung als Tatort hin. Jetzt steht er vor Gericht.
Der vor dem Landgericht Essen wegen sexuellen Missbrauchs angeklagte Marler schüttelt ungläubig den Kopf, als Luise Nünning, Richterin der V. Strafkammer des Landgerichts Essen, am Dienstag das Urteil verkündet. Drei Jahre und zehn Monate muss der Mann ins Gefängnis. Dass er überhaupt auf der Anklagebank sitzt, ist ein Ergebnis vieler Zufälle.
Fotos werden zum Verhängnis
Im August 2014 kam sein Cousin aus Hannover zu Besuch nach Marl. Mit dabei war ein elfjähriges Mädchen, auf das der Cousin regelmäßig aufpasste. Zusammen missbrauchten die beiden sie und schossen Fotos. Diese Fotos wurden dem Angeklagten zum Verhängnis. Denn die Polizei nahm den Verwandten des Angeklagten wenig später fest. Schon vor dem Besuch soll er sich an dem Mädchen vergangen haben, muss sich deshalb in Hannover verantworten.
Bei einer Razzia fanden die Beamten auch die Fotos des Mädchen, die beide in der Marler Wohnung geschossen hatten. Fatal für den Angeklagten. Nach kurzer Zeit machte die Polizei den 63-jährigen ausfindig und nahm ihn fest.
Auch an Nachbarjungen vergangen
Kurz danach meldete sich auch ein 12-jähriger Junge aus der Nachbarschaft des Angeklagten. Ihn soll er ebenfalls mehrfach missbraucht haben.
Vor Gericht blickt der von der Untersuchungshaft sichtlich mitgenommene Mann ins Leere. „Ich gebe Ihnen den Tipp, geständig zu sein. Aus der Nummer kommen sie sowieso nicht mehr raus “, rät Richterin Nünning dem Mann, blickt aber auch warnend zu seinem Verteidiger. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt Dirk Rütten, berichtet der Angeklagte schwermütig von seinen Taten.
Plätzchen und Filme
Mit Plätzchen und Filmen habe er den damals acht Jahre alten Nachbarjungen in seine Wohnung gelockt, bestätigt er in kurzen Sätzen die Anklage. Dann habe er ihn missbraucht. Innerhalb von vier Jahren sei es zu insgesamt neun sexuellen Übergriffen gekommen.
Die drei Jahre und zehn Monate Haft, die dem Antrag des Verteidigers nahe kamen, begründete Richterin Nünning mit dem ausführlichen Geständnis des Angeklagten. Dadurch konnte verhindert werden, dass der Junge detailliert vor Gericht aussagen musste. Außerdem sei der 63-Jährige zuvor noch nie strafrechtlich auffällig gewesen. Staatsanwalt Klaus Jettka hatte dagegen fünfeinhalb Jahre gefordert.