Bielefeld. .
Ein Mann aus Bielefeld ist mit seiner Klage gegen einen Minarett-Bau in der unmittelbaren Nachbarschaft gescheitert. Das geplante Minarett sei gegenüber dem klagenden Nachbarn „nicht rücksichtslos“, urteilten die Richter.
Der geplante Bau eines Minaretts neben einer Moschee in Bielefeld verletzt keine baurechtlichen Vorschriften zum Schutz von Nachbarn. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden am Donnerstag und wies die entsprechende Klage eines Nachbarn zurück. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig.
Im Jahre 2004 errichtete demnach ein Türkisch-Islamischer Kulturverein mit Baugenehmigung der Stadt Bielefeld eine Moschee im Stadtteil Brackwede. Ende 2008 beantragte der Verein zusätzlich eine Baugenehmigung für ein Minarett neben der Moschee. Die Stadt erlaubte dies mit der Auflage, dass die Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf und der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht zulässig sind. Das Gericht bestätigte diese Erlaubnis.
Das geplante Minarett sei gegenüber dem klagenden Nachbarn „nicht rücksichtslos“, urteilten die Richter. In der Umgebung des Minaretts gebe es sowohl Wohnbebauung als auch Gewerbebetriebe. Das Minarett halte auch genügend Abstand zum Grundstück des Klägers. Wesentlich sei, dass eine Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf (“Muezzinruf“) ebenso wie der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht beantragt und ausdrücklich auch nicht zugelassen worden sei. Beides sei deshalb nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens. (ddp)