München.

Als sich am 2. Juni die Gefängnistore im oberbayerischen Landsberg am Lech hinter Uli Hoeneß schlossen, begann die härteste Zeit im Leben des erfolgsverwöhnten Fußball-Managers. Drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro lautete das Urteil für den 62-Jährigen. Malzkaffee und Margarinebrot auf dem Speiseplan, Wecken 5.50 Uhr, Einschluss in der Acht-Quadratmeter-Zelle um 19 Uhr, Handy oder Laptop tabu – so sah der karge Alltag für ihn seitdem aus. Zumindest beschrieb ihn die Gefängnisleitung so.

Doch nun ist ein besseres Leben in Sicht. Denn Hoeneß darf demnächst mit Hafterleichterungen rechnen, wie mit dem Fall vertraute Juristen wissen. Unabhängig davon, ob der Gefangene prominent ist oder nicht, sieht das bayerische Strafvollzugsgesetz Freigang, Ausgang und Urlaub vor. Über den Zeitpunkt des Freigangs ist im Gesetz zwar nichts zu lesen. Üblich sind im Freistaat aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung.

Wann Hoeneß ein freier Mann ist, hängt davon ab, welcher Teil seiner Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Üblich ist der Erlass des letzten Drittels. In bestimmten Fällen wird die Strafe aber schon nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. Voraussetzung: Es muss sich um einen Ersttäter handeln, und es darf die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet sein. Außerdem sollten die Gesamtwürdigung der Tat, die Persönlichkeit des Häftlings und seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühzeitige Entlassung rechtfertigen, so die Experten.

Würde die Strafe halbiert, käme Hoeneß Anfang März 2016 frei. Baut die Gefängnisleitung ihren Vollzugsplan darauf auf und rechnet vom voraussichtlichen Zeitpunkt der Entlassung 18 Monate zurück, könnte Hoeneß schon seit Anfang September Freigänger sein. Er hätte nur drei Monate geschlossenen Vollzug absitzen müssen. Freigänger können tagsüber arbeiten und müssen nur zum Schlafen zurück. Bis jetzt scheint Hoeneß den Freigang aber nicht angetreten zu haben.