Köln/Rüthen. .

Die Auseinandersetzung um den privaten Cannabis-Anbau zu Therapiezwecken spitzt sich zu: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen, das drei chronisch kranken Patienten im Juli ausnahmsweise den Anbau der illegalen Droge erlaubt hatte. Man habe Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das BfArM gestern mit. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs Kranke seien daraufhin aus Protest in den Hungerstreik getreten. Das Urteil sei ein enorm wichtiger Schritt gewesen, betonte der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen. „Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, kritisierte der Rüthener Mediziner. Die Bonner Behörde nannte es bedauerlich, dass es zum Hungerstreik gekommen sei.

Der Verein ACM fordert, dass die Krankenkassen bei chronischen Schmerzpatienten die Kosten einer Cannabis-Behandlung übernehmen. Eine entsprechende Petition laufe bis 10. September. Erreiche man 50 000 Stimmen müsse der Petitionsausschuss des Bundestags darüber öffentlich beraten.