Köln. .

Corinna Schumacher, die Frau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher, der nach seinem Unfall in einer Reha-Klinik liegt, ist mit einer Klage gegen die Zeitung „taz“ und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) gescheitert: Corinna Schumacher wollte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte dies am Mittwoch ab.

Das Gericht argumentierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch – auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen – sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Beitrag zur Meinungsbildung

Die Berliner Zeitung „taz“ und das ZDF hätten das Verhalten der Medien in ihren Berichten durchaus kritisch hinterfragt und mit den angesprochenen Fotos der belagerten Corinna Schumacher die Situation vor dem Krankenhaus verdeutlichen wollen.

„Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. „Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht.“