Düsseldorf. . Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Laura Kubach fühlte sich bei Terminen vor Gericht in Robe wie in einen Sack gehüllt. Mit Designerin Ulla Kraus gründete sie deshalb das Modelabel „Garde Robe“. Traditionell aber trotzdem figurbetont sind die modernen Modelle. Bisher kann man sie nur auf Kubachs Homepage bestellen.

Als die Düsseldorfer Rechtsanwältin Laura Kubach ih­ren ersten Termin vor Gericht hatte, lieh sie sich die Robe ihres Mannes – und kam sich darin vor wie ein Kind in zu großen Kleidern. „Ich sah aus wie in einem Sack“, erinnert sich die 35-Jährige. Dabei wollte sie doch gerade als Anfängerin einen souveränen Eindruck machen. Schnell schaffte sie sich eine eigene Robe an und stellte fest: Auch Größe 38 fühlte sich eher nach XXL an.

„Ab der Brust fiel die Robe einfach nach unten ab. Dazu noch Riesenärmel, mit denen man überall hängen geblieben ist, die Schultern viel zu breit geschnitten“, sagt Kubach, die mit 1,75 Metern nicht gerade klein ist.

Enger, kürzer, figurbetonter

So entstand gemeinsam mit der befreundeten Designerin Ulla Kraus die Idee für ein eigenes Modelabel, für die Robenmarke „Garde Robe“. Das Ziel: Der Umhang sollte weiterhin als solcher erkennbar sein und die Tradition nicht abwerten. Aber taillierter durfte es werden, enger, kürzer, figurbetonter. „Die Verwaltungsvorschriften zu den Roben sind einfach überholt“, findet Kubach.

Von Verwaltungsvorschriften hat­te schon der preußische König Friedrich Wilhelm I. genaue Vorstellungen. Er ließ 1726 für alle Advokaten festhalten, dass sie „wollene Mäntel, die bis unter das Knie gehen [...] zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann“.

16 Zentimeter Rückenbesatz

Als im Jahr 1963 in NRW das Merkblatt über die Amtstracht für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erlassen wurde, stand wohl nicht mehr das Erkennen von Spitzbuben im Vordergrund, vielmehr ging es um die Neutralität der handelnden Organe. Die Regelung macht eindeutige Vorgaben zum Aussehen der Robe: Der Besatz muss „an der Rückenmitte und auf den Schultern etwa 16 Zentimeter breit sein“ und muss sich dann „zwischen dem obersten und dem zweiten Knopf auf 11 Zentimeter schmälern“.

„Diese Regel lässt völlig außer Acht, dass längst nicht mehr alle Juristen männlich sind“, sagt Kubach und hat die Vorschrift daher bewusst gebrochen. Doch dürfen weibliche Rechtsvertreter ihre Roben vor Gericht überhaupt tragen?

„Bei Anwälten ist das aus unserer Sicht kein Problem mehr“, sagt eine Sprecherin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin und verweist auf eine Reform.

Schwammige Regelungen

Seit 2006 sind die Gewänder für Anwälte nicht mehr Ländersache, die Verantwortung in Kleiderfragen wurde auf die Bundesrechtsanwaltskammer übertragen. In der Berufsordnung für Rechtsanwälte (Bora) ist etwas schwammig formuliert: „Der Anwalt trägt Robe soweit das üblich ist.“

Wie die Umhänge für Anwälte auszusehen haben, steht nicht festgeschrieben. Die 16-Zentimeter-Regelung am Rücken ist damit zumindest bei Anwälten außer Kraft gesetzt.

Bei Richtern als Landesbediensteten wiederum sieht es anders aus. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes in Berlin gelten weiterhin genaue Bestimmungen zum Aussehen des Besatzes, der sich vom Rest der Robe abhebt. Zuständig sind die Länder. Dennoch schließt eine Sprecherin Kubachs Roben für Richterinnen nicht gänzlich aus: „Prinzipiell sind Richter oder Richterin die Chefs des Saals. Wer sollte sie also aus dem Raum entfernen lassen, weil die Robe nicht exakt den Bestimmungen entspricht?“

Erhältlich nur im Online-Shop

Bisher kann man die Roben von Laura Kubach nur über ihre Homepage bestellen. Ob man ihre Stücke bald auch bei den großen Händlern für Kanzleibedarf findet, ist noch offen.

„Ich bin noch gar nicht sicher, ob ich das möchte. Bisher handelt es sich noch um eine kleine, charmante Revolution“, sagt Laura Kubach.