Essen. Eine Leserin bringt ihre Nähmaschine zur Reparatur, doch der Schaden taucht wieder auf. Das Geld bekommt sie aber nicht zurück. Die Leistung sei erbracht worden, so das Argument. Wir erklären, worauf Sie bei der Erteilung von Aufträgen achten müssen.
Die Rechnung beläuft sich auf 66,50 Euro. Nur: Wofür eigentlich? Leserin Barbara Schirmacher schneidert gern und viel – Kleider, Hosen Jacken. Aber dann sitzt sie da mit einer Nähmaschine, in deren Instandsetzung sie Geld gesteckt hat und die trotzdem nicht funktioniert. Die Frau aus Dinslaken ist ratlos.
Der Stoff von vorne: Schirmacher sitzt an der Nähmaschine, plötzlich sind die Stiche mal lang, mal kurz. Dann geht gar nichts mehr. Die Maschine näht nur noch auf der Stelle. Schirmachers Sohn, er ist Techniker, macht das Gerät auf, ruckelt hier und da an einem Zahnrädchen oder einer Feder. Kein Defekt. Nichts. Er testet sie noch mal. Da läuft sie wieder einwandfrei.
Maschine näht auf der Stelle
Allerdings taucht das Problem nach kurzer Zeit schon wieder auf. Schirmachers schrauben noch einmal alles auf. Diesmal reinigen sie die Maschine auch gründlich, ziehen etwa mit der Pinzette Fäden raus. „Mechanisch ist alles einwandfrei“, urteilt der Sohn. Tatsächlich läuft die Maschine wieder – bis zum nächsten Aussetzer. Noch ist Schirmacher aber guter Dinge. „Ich dachte, ich gehe mal zum Fachmann, vielleicht kennt der noch einen Trick“, erzählt sie.
Im Laden – Eigenwerbung: „Die beste Wahl für Beratung und Service“ – sagt der Fachmann zu ihr, er gucke sich das an und rufe dann durch. Schirmacher erinnert sich so an das Telefonat: „Er sagte, vermutlich ist irgendetwas kaputt, das kostet dann rund 66 Euro.“ Als sie die Maschine abholt, steht auf der Rechnung aber kein Ersatzteil. Stattdessen zahlt sie 66,50 Euro für Justierung, Greifer einstellen und reinigen, Maschine einnähen und überprüfen – und 1,75 Stunden Arbeit.
Sie ist verdutzt, sagt aber nichts und schleppt das Gerät nach Hause. Dort ist nach kurzer Zeit alles beim Alten: Die Maschine macht wieder diese unschönen Dinge.
„Dann bin ich wieder hin“, sagt Schirmacher. Im Laden trifft sie einen anderen Mitarbeiter an als beim ersten Mal. Der habe sich das sofort angeguckt, etwas an den Einstellungen verändert. „Nicht einmal zehn Minuten, da war das wieder in Ordnung“, sagt sie. Zumindest vorerst. Gut möglich, dass die Macke dann wieder auftritt. Noch hat Schirmacher die Maschine nicht wieder oft benutzt.
"Und dann geht es trotzdem nicht"
Jedenfalls ist sie nun überzeugt, dass die für die erste Reparatur veranschlagten 1,75 Stunden überzogen waren. „30 Euro hätte ich mir ja noch gefallen lassen“, meint sie. „Aber das Doppelte? Und dann geht es trotzdem nicht?“
Hat Schirmacher einen Fehler gemacht? „Sie hätte im Vorfeld noch genauer nachfragen können, was repariert und welche Teile ersetzt werden sollen“, meint Corinna Reisewitz. Sie ist Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nun habe sie kaum noch eine Handhabe. Denn: Schirmacher hat die Werkstatt beauftragt, damit ist ein sogenannter Werkvertrag entstanden zwischen ihr und dem Betrieb – auch ohne ein Stück Papier. Den hat der Fachhändler abgewickelt.
Hilfe bei der Reparatur
Damit es bei der Rechnung für eine Reparatur keine Überraschungen gibt, rät die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW Corinne Reisewitz, drei Punkte zu beachten:
1. Reden: Den Experten genau erläutern lassen, warum das Gerät nicht mehr funktioniert.
2. Rechnen: Dem Experten ein Geldlimit nennen, bis zu dem Sie mit einer Reparatur einverstanden sind.
3. Recherchieren: Gucken Sie im Internet, ob Sie zu dem Experten Einträge finden, die Erfahrungen gut oder schlecht sind.
„Es ist das eingetreten, was besprochen war; die Rechnung ist keinen Cent höher geworden“, sagt Reisewitz. Theoretisch könne Schirmacher zwar einen Gutachter holen, der klärt, ob die Reparatur ihr Geld wert war. Aber die Kosten für die Expertise überstiegen sicherlich den Gewinn. So könne Schirmacher allenfalls noch mal mit dem Fachmann reden und auf seine Kulanz hoffen.
Der Fachhändler hat nichts dagegen, noch mal zu reden. „Frau Schirmacher kann gerne noch mal kommen, dann können wir ihr erklären, was gemacht wurde“, so eine Mitarbeiterin auf Anfrage der Redaktion. „Wir sind vom Fach“. Schirmacher sei das nicht. Auch der Sohn nicht, denn er sei vielleicht Mechaniker, aber kein Nähmaschinenspezialist.
Ob es sich um ein Missverständnis handeln könne, Schirmacher womöglich doch noch Geld zurück bekomme? „Nein“, lautete die Antwort. „Wir haben unsere Arbeit geleistet. Und das muss bezahlt werden“.