München. . Die Fälschungen beim “Gelben Engel“ haben den ADAC in die Krise gestürzt. Für den geschassten Kommunikationschef Michael Ramstetter könnte der Skandal auch ein strafrechtliches Nachspiel haben. Nun wird sein Haus durchsucht.
Die Fälschungen beim ADAC-Preis "Gelber Engel" haben für den Ex-Kommunikationschef des Autofahrerclubs möglicherweise auch strafrechtliche Folgen. Die Münchner Staatsanwaltschaft ließ bereits am Mittwoch das Wohnhaus von Michael Ramstetter in einem Ortsteil von Starnberg in der Nähe von München durchsuchen, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des Senders B5 des Bayerischen Rundfunks. Die Manipulationen bei dem Autopreis hatten den ADAC in eine tiefe Krise gestürzt. Der frühere Chefredakteur der "ADAC Motorwelt" war am Freitag nicht zu erreichen.
Ramstetter hatte wegen der Affäre seinen Hut nehmen müssen und streitet derzeit in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen seine fristlose Entlassung. Der mächtige Kommunikationschef hatte nach der Preisverleihung die Verantwortung für die Manipulationen übernommen. Ihm wird vorgeworfen, bei der Publikumswahl zum "Lieblingsauto der Deutschen" die Rangfolge der gewählten Autos manipuliert und die niedrigen Teilnehmerzahlen nach oben korrigiert zu haben.
ADAC gibt Ex-Sprecher Alleinschuld für Manipulationen
Der ADAC sieht in ihm den Alleinschuldigen für die Veränderungen in der Rangfolge. Das sieht die Staatsanwaltschaft bisher ähnlich. Es gebe derzeit keine Hinweise darauf, dass Ramstetter Mittäter gehabt habe, sagte der Sprecher. Bei der Aktion am Mittwoch sei auch Material beschlagnahmt worden. Was genau, wollte die Behörde nicht sagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang des Jahres nach den Berichten über die Manipulationen beim "Gelben Engel" den Fall geprüft und ermittelt nun schon länger gegen Ramstetter. Auch habe es Anzeigen gegeben. Dabei habe zunächst die Sachlage untersucht werden müssen, zudem habe man einige Zeit gebraucht, um herauszufinden, welche Straftat mit dem Eingriff in die Rangfolge begangenen worden sein könnte.
Nun laute der Anfangsverdacht auf einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Noch offen ist, wann und ob es zu einer Anklage kommen wird. (dpa)