Paris. .

„Er ist immer ein heiterer Mensch und ein Genießer gewesen.“ So beschreibt Josiane Couston ihren Ehemann Jean-Luc, der 2011 mit 61 verstarb. Und bevor er dem Krebs erlag, hatte er eine letzte Bitte: „Trinkt Champagner an meinem Grab und denkt an die schönsten Augenblicke, die wir zusammen erlebt haben“. Doch als sich die Angehörigen und Freunde zum dritten Mal auf dem Friedhof des südfranzösischen Dorfs Sauveterre trafen, kamen drei Gemeindepolizisten und führten Josiane Couston ab, um sie auf dem Kommissariat zu „belehren“ und ihr einen Bußgeldbescheid über 38 Eu­ro wegen Störung der Friedhofsruhe auszustellen.

Weil sie Einspruch einlegte, muss sich seit gestern das Gericht mit dem Fall auseinandersetzen. Die Anwältin der 64-jährigen Witwe plädiert, das Vorgehen sei ein „ungerechtfertigter Übergriff“ gewesen. Erstens gebe es auf dem Friedhof von Sauveterre keinerlei Hinweis auf ein Alkoholverbot, zweitens habe es sich um ei­ne Gedenkfeier gehandelt. „Bei neun Personen, die mit einem Glas Champagner in der Hand beieinander stehen und sich Anekdoten erzählen, kann man ja wohl nicht von einer Orgie sprechen.“

„Mir geht es gar nicht um die 38 Euro“, erklärt Josiane Couston: „Aber wenn mir die Behörden verbieten, Jean-Luc so zu gedenken, wie er das wollte, nehmen sie ihn mir ein zweites Mal.“ Sie hofft auf verständnisvolle Richter, zumal „wir nun wirklich nichts Böses tun“. Jacques Brel würde ihr recht geben. „Ich will, dass man lacht, ich will, dass man tanzt, ich will, dass man sich amüsiert wie verrückt, wenn ich un­ter die Erde gebracht werde“, singt er in „Le Moribond“ (Der Sterbende).