Paris/Méribel. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Skiunfall von Michael Schumacher sind eingestellt worden. Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilte die zuständige französische Staatsanwaltschaft am Montag mit. Schumacher war am 29. Dezember im Skigebiet oberhalb von Méribel verunglückt.

Der schwere Ski-Unfall von Formel-1-Legende Michael Schumacher ist nicht durch andere mitverschuldet worden: Die Staatsanwaltschaft im französischen Albertville gab am Montag bekannt, dass sie ihre Untersuchungen einstelle. Es gebe "kein Vergehen durch wen auch immer". Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien "den französischen Vorschriften entsprechend" gewesen, erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy.

Schumacher war am 29. Dezember im ostfranzösischen Skigebiet Méribel abseits der markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen. Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde er in die Universitätsklinik von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag. Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase eingeleitet, die laut Schumachers Familie aber noch länger dauern kann.

Felsen lagen 4,50 Meter neben der Piste

Der Erklärung der Staatsanwaltschaft zufolge lagen der Felsen, über den Schumacher zunächst stürzte, und der zweite Felsen, auf den er mit dem Kopf aufschlug, 10,40 Meter auseinander. Diese Felsen seien wiederum 4,50 Meter von der Pistengrenze entfernt.

Bereits Anfang Januar hatte die französischen Ermittler nach vorläufigen Erkenntnissen mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei und "absichtlich" die markierte Piste verlassen habe. Die Markierung der Pisten habe den geltenden Normen entsprochen. Eine schlechte Pistenmarkierung hätte den Verantwortlichen des Skigebiets etwa mit Blick auf mögliche Schadenersatzforderungen vorgeworfen werden können. Auch die geliehenen Skier von Schumacher waren demnach "in perfektem Zustand".

Ein Zivilverfahren ist nicht ausgeschlossen

Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie Schumacher in einem Zivilverfahren gegen mögliche, aus ihrer Sicht Mitverantwortliche an dem Unfall klagen. (afp)