München. .

Der Schauspieler Fritz Wepper (72) hat seinen Prozess gegen den Comedian Atze Schröder (48) vor dem Oberlandesgericht München teilweise gewonnen. Schröder darf keine Anspielungen mehr auf die Zeugung von Weppers Tochter mit einer weit jüngeren Frau machen. Sonst drohen ihm bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. Weppers Forderung nach 25 000 Euro Schmerzensgeld lehnte das Gericht gestern aber ab. Nicht untersagt wurde Schröders satirische Darstellung des Schauspielers, wie er hinkend aus der Dusche kommt und mit seinem Penis plaudert.

Comedy-Star Schröder hatte Wepper in seinem Tournee-Programm „Schmerzfrei“ 2012 als Lustgreis verhöhnt. Das Programm wurde an zwei Abenden auch im Privatsender RTL ausgestrahlt. Schröders Anwalt Simon Bergmann bezeichnete es als Satire. Aber im Gegensatz zum Landgericht, das Weppers Klage unter Verweis auf die Kunstfreiheit abgewiesen hatte, sah das Oberlandesgericht die Grenzen der Kunstfreiheit verletzt.

Es gebe einen unantastbaren und absolut geschützten Lebensbereich, der insbesondere die Sexualität betreffe, sagte die Vorsitzende Eva Spangler. Das Gericht verurteilte Schröder dazu, es zu unterlassen, Wepper in Bezug auf die Zeugung seines Kindes mit einer weit jüngeren Frau „als 1,50 Meter geballte Erotik, mit 40 Kilo zuviel auf der künstlichen Hüfte, ein künstliches Gebiss tragend und dieses beim Küssen schon mal in die Tasche steckend, zu beschreiben und dann die Zuschauer aufzufordern, sich das Bild der Zeugung des Kindes vorzustellen und dabei „iiiiiiii“ als Ausdruck des Ekels“ zu rufen.

Mit der eigenen Privatsphäre nimmt es Comedian Schröder sehr genau. Der Mann mit der Locken-Perücke und der blau getönten Brille hat es geschafft, weitgehend anonym zu bleiben.