Essen. . Millionen Festnetzkunden der Telekom telefonieren einer aktuellen Studie zufolge im Schnitt 80 Minuten pro Monat über eine Sparvorwahl. Mit dem Call-by-Call-Verfahren gibt es vor allem günstigere Tarife ins Ausland oder in Handy-Netze. Trotz eines verbesserten Schutzes gibt es Fallstricke.

Allen Telefon-Flatrates zum Trotz: Von-Anruf-zu-Anruf-Vorwahlen (Call-by-Call) sind vor allem bei Senioren noch immer beliebt. Inhaber eines Telekom-Anschlusses können seit dem Ende des Telefondienst-Monopols (1998) Vorwahlen anderer Netzanbieter nutzen, um günstiger zu telefonieren – nicht nur ins Ortsnetz, sondern deutschlandweit, ins Ausland und auch in Handy-Netze.

Wie funktioniert Call-by-Call?

Je nach Tageszeit und Gesprächsziel sucht man sich die passende Sparvorwahl aus und wählt sie vor der gewünschten Rufnummer. Die Vorwahlen beginnen mit den Ziffern 010 oder 0100. Kommt eine Verbindung zustande, haben Kunden einen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen. Abgerechnet werden die Gespräche über den Netzbetreiber, meist über die Telekom.

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Die Anrufe tauchen auf der Rechnung unter „Verbindungsentgelte anderer Anbieter“ auf. Darüber hinaus gibt es das „geschlossene Call-by-Call-System“. Dabei müssen sich die Kunden vor dem ersten Telefonat an einer Service-Hotline anmelden. In dem Fall bekommen sie eine zusätzliche Rechnung des Anbieters.

Warum funktioniert Call-by-Call fast nur für Telekom-Kunden?

Weil nur die Telekom per Gesetz dazu verpflichtet ist, diesen Dienst anzubieten. Fast alle anderen Telefongesellschaften schließen Call-by-Call-Gespräche aus. Wo finde ich die besten Tarife? Viele Tageszeitungen drucken – meist einmal pro Woche – eine entsprechende Tabelle. Sie sind allerdings nur eine Momentaufnahme: Mitunter sind Tarife schon am Tag nach dem Erscheinen nicht mehr aktuell. Die Anbieter dürfen die Tarife so häufig wechseln, wie sie wollen. Genauer sind die Preisvergleiche bei Tarifportalen im Internet, etwa bei www.verivox.de/call-by-call oder www.teltarif.de. „Wir bevorzugen Anbieter mit einer gewissen Preisstabilität“, sagt eine Sprecherin von teltarif.de. Eine Garantie dafür gebe es aber auch hier nicht.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Anbieter?

Anbieter von Sparvorwahlen müssen ihren Kunden seit August 2012 vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr mitteilen. Das ist im Telekommunikations-Gesetz geregelt. Verbraucher sollen so davor geschützt werden, eine Vorwahl zu einer Zeit zu nutzen, in der die Nummer besonders teuer ist. Sollte der Anbieter während eines Gesprächs die Gebühr ändern, so muss er dies auch während des Gesprächs per Ansage mitteilen.

Welche Fallstricke lauern bei der Call-by-Call-Nutzung und wie kann ich mich dagegen schützen?

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt: Hören Sie genau hin. Vor allem, wenn Sie eine der Nummern häufig nutzen, besteht das Risiko, dass Sie eine Gebührenerhöhung überhören. Achten Sie zudem auf die Taktung und darauf, ob die Ansage Cent oder Euro meint. Ist der Preis zu hoch, oder die Ansage unverständlich, legen Sie sofort auf. Die Anbieter dürfen frühestens drei Sekunden nach der Ansage Kosten berechnen. Und: Viele preiswerte Call-by-Call-Vorwahlen unterscheiden sich häufig nur in einer Ziffer von teureren Anbietern. Hier gilt es, aufmerksam zu wählen – ein Vertipper kann teuer werden.

Was kann ich tun, wenn die Rechnung nicht stimmt?

Sind die Preise nicht der Ansage entsprechend berechnet worden, kann der Rechnungsposten mit Hilfe von Musterbriefen der Verbraucherzentrale binnen acht Wochen gegenüber dem betroffenen Call-by-Call-Anbieter beanstandet werden. Im Streitfall muss dieser beweisen, dass er den Vorwahlpreis korrekt angesagt hat. „Es sollte auch innerhalb der acht Wochen ein Einzelverbindungsnachweis und eine technische Prüfung angefordert werden“, rät Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.

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Kunden können auch den Bankeinzug rückgängig machen, was aber zur Folge hat, dass sie auch dem Netzbetreiber Geld schulden. „Informieren Sie in diesem Fall den Betreiber und erklären Sie, dass Sie dessen Anteil an der Rechnung bezahlen werden.“ Bei kleinen Beträgen lohne sich der Aufwand aber kaum, weil das Rückholen einer Lastschrift Gebühren kostet.

Anfang dieses Jahres haben Call-by-Call-Tarife von 1,99 Euro pro Minute für Schlagzeilen gesorgt. Was kann ich tun, wenn ich versehentlich eine sehr teure Nummer gewählt habe?

Die Erhöhung stellt keinen Verstoß gegen rechtliche Vorgaben und damit keinen von der Bundesnetzagentur zu ahndenden Verstoß dar. Gesetzliche Preisobergrenzen sind für Call-by-Call-Dienste nicht vorgesehen.