München. Im Münchner NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Mitglieder des Strafsenats gestellt. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in der Hauptverhandlung am Dienstag. Nach bisher unbestätigten Informationen unserer Zeitung geht es um den Entlohnung von einem der drei Anwälte Zschäpes.

Überraschender Beginn der zweiten Verhandlungswoche des NSU-Prozesses nach der Sommerpause: Wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagmorgen mitteilte, hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe bereits am Montag ein Ablehnungsgesuch gegen den gesamten 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München eingereicht. Der Befangenheitsantrag werde nun von einem anderen Senats des Gerichts auf seine Stichhaltigkeit geprüft, sagte Götzl.

Eine inhaltliche Begründung für den Vorstoß der Verteidigung lieferte der Richter nicht. Stattdessen stellte er an die Prozessbeteiligten die Frage, ob die Verhandlung dennoch fortgesetzt werden solle. Die Nebenkläger verlangten daraufhin Einsicht in das Gesuch. Die Sitzung wurde unterbrochen.

Nach bisher unbestätigten Informationen unserer Zeitung geht es um den Entlohnung von einem der drei Anwälte Zschäpes. Der Vorschuss, den das Gericht Wolfgang Stahl zugestanden habe, soll nur ein Bruchteil der beantragten Summe betragen. Dies stelle die Arbeitsfähigkeit der Verteidigung in Frage, heißt es in dem angeblich 18-seitigen Schreiben.

Die Hauptverhandlung wurde bis 13 Uhr unterbrochen. Bis dahin soll allen Beteiligten eine Kopie des Gesuches der Verteidigung vorliegen. Schon zu Prozessbeginn im Frühjahr hatte das Gericht mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den 6. Senat abgelehnt.