Heilbronn. Fahrer von Elektrofahrrädern mit maximal 250 Watt sollten laut dem Verein Geld und Verbraucher (GVI) genau auf ihren Haftpflichtschutz achten. Die Räder mit der auf 25 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit seien anders als die schnelleren S-Pedelecs nicht automatisch versichert, so der GVI.

Fahrer von E-Bikes mit maximal 250 Watt Antriebsleistung achten besser auf ihren Haftpflichtschutz. Die Räder mit der auf 25 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit seien anders als die schnelleren S-Pedelecs nicht automatisch versichert, so der Verein Geld und Verbraucher (GVI).

Oft seien durch langsamere Elektroräder verursachte Schäden in einer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Das sollten Versicherte sich aber schriftlich bestätigen lassen. Zudem empfehle sich der Abschluss einer Unfallversicherung.

Anders liege der Fall bei Elektrofahrrädern in der Antriebsvariante mit 500 Watt und maximal 45 km/h: Da diese sogenannten S-Pedelecs ein Moped-Kennzeichen benötigten, sei der Haftpflichtschutz automatisch gewährleistet, so die GVI. Über eine private Haftpflicht könnten die schnellen Pedelecs nicht abgesichert werden. (dpa)