Regensburg. .

Es ist ein Rückschlag für Gustl Mollath (56): Das Verfahren gegen den seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnberger wird nicht neu aufgerollt. Mollath ist am Boden zerstört: Er sieht sich als Justiz-Opfer. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen. Ein Wiederaufnahmegrund sei nicht erkennbar gewesen. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort Beschwerde an.

Mollaths Drama beginnt im August 2001: Bei einem Streit zwischen Gustl und seiner Frau Petra sei es angeblich zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Sie behauptet, ihr Mann hätte sie gewürgt. Mollath wurde 2006 auf gerichtliche Anordnung in die Psychiatrie eingewiesen. Er galt als gemeingefährlich, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Da er wirre Sachen gesagt und unter anderem Briefe an den UN-Generalsekretär Kofi Annan geschrieben hatte, war er als psychisch krank eingestuft worden.

Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte des Arbeitgebers seiner Ex-Frau, der Hypo-Vereinsbank, hingewiesen habe. Später stellte sich heraus, dass es diese Verschiebungen tatsächlich gegeben hatte.

Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Das Urteil des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.