Essen. Die Flensburger Verkehrssünderdatei wird umgebaut. Wenn das neue „Flensburg“-System ab Mai 2014 in Kraft tritt, ändert sich vieles. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg.

Extrem ruppige Autofahrer könnten es darauf anlegen, den Führerschein binnen 24 Stunden zu verlieren. Zwei Punkte am Morgen, weil sie bei Dunkelrot über die Kreuzung jagen. Drei Punkte am Mittag, weil sie auf der Autobahn mit der Lichthupe den langsameren Vordermann drängelnd von der Überholspur „schießen“ (Straftat Nötigung). Drei Punkte abends, weil sie mit mehr als 1,1 Promille unterwegs sind. Macht acht.

Soviel Rücksichtslosigkeit gibt es kaum. Zum Glück. Aber acht Punkte in der Flensburger Datei sind die neue rote Linie für Verkehrssünder. Am 1. Mai 2014 tritt sie in Kraft. Was gilt heute? Was ist künftig zu beachten? Die Fakten.

Die Punkte

Heute können Verkehrssünder zwischen einem und sieben Punkten pro Verstoß kassieren. Bei gesammelten 18 Punkten ist der Führerschein weg. Künftig werden nur noch ein (Ordnungswidrigkeit), zwei (grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat, bei denen ein Regelfahrverbot ausgesprochen wird) oder drei Punkte (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis) vergeben. Bei gesammelten vier oder fünf gibt es dann die Mahnung, bei sechs oder sieben Punkten die Verpflichtung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Acht Punkte heißt generell: abgeben.

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Die Verstöße

Werden heute ab einer Geldbuße von 40 Euro alle Straftaten mit Punkten in Flensburg gesühnt, gilt als neue Untergrenze 60 Euro. Mehrere Verstöße werden aber gar nicht mehr im Zentralregister angekreidet (darunter: Beleidigung, Einfahren in eine Umweltzone, die Umgehung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots bei Lkw). Andere Verstöße werden ab Mai 2014 verschärft geahndet.

Die Reform der Verkehrssünderdatei
Die Reform der Verkehrssünderdatei

Beispiele: 60 statt 40 Euro kosten das Handytelefonat am Steuer, die Missachtung der Kindersicherungspflicht, die Überziehung der Hauptuntersuchungsfrist um mehr als acht Monate. 70 statt 50 Euro kosten der Vorfahrtverstoß und die Missachtung des Zeichens eines Polizisten.

Die Altlasten

Vorhandene Punkte werden in das neue System umgerechnet. Aus einem bis drei Punkten wird ein Punkt. Aus einem Punktestand zwischen vier und fünf werden zwei Punkte. Sechs bis sieben sind künftig drei, acht bis zehn vier, elf bis 13 fünf, 14 bis 15 sechs und 16 bis 17 Punkte sieben. Verstöße wie die verbotene Einfahrt in eine Umweltzone, denen nach neuem Recht kein Punkteeintrag mehr folgt, werden gelöscht.

Die Tilgung

Sie läuft künftig anders als heute: Derzeit verlängert sich die Eintragung durch hinzukommende Verkehrsverstöße. Ab Mai 2014 gibt es nur noch starre Tilgungsfristen pro Verstoß: ein Punkt zweieinhalb Jahre, zwei Punkte fünf Jahre. Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht.

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Der Rabatt

Der Punkteabbau bleibt nach einem Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern möglich. Bei einem Punktestand zwischen einem und fünf Punkten kann der betroffene Fahrer freiwillig an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar teilnehmen. Damit bekommt er einen Rabatt von einem Punkt. Das Seminar wird rund 400 Euro kosten.