Essen.. Wie weit dürfen Privat-Ermittler gehen? Ist es ihnen erlaubt, auch ein Auto mit einem GPS-Peilsender zu verwanzen, um jederzeit den Standort des Fahrzeugs zu orten? Ein Detektiv aus dem Badischen verwanzte das Auto eines Staatsanwaltes. Ob das erlaubt ist, entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof.
Die Hauptwaffe von Sherlock Holmes war die Lupe. Heute hätte der Held der Romane von Arthur Conan Doyle so seine Probleme, mitzuhalten. Denn Detekteien werben mit High-Tech-Fahndungen nach untreuen Ehemännern, diebischen Mitarbeitern oder trickreichen Betrügern. Doch wie weit dürfen Privat-Ermittler dabei gehen? Ist es ihnen erlaubt, auch ein Auto mit einem GPS-Peilsender zu verwanzen, um jederzeit den Standort des Fahrzeugs zu orten?
Weil einer aus der Branche mit dem Einsatz eines so kleinen Teilchens völlig über die Stränge geschlagen ist, entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil.
M., 63-jähriger Detekteichef aus dem Badischen, war überzeugt: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ – ein Satz, den durchaus auch andere Büros als Grundlage ihrer Arbeit unterschreiben. Doch der Mann hat in mindestens 29 Fällen solche Mini-Peiler, die in der Regel den Standort von Jets, Schiffen oder auch Fracht auf den Meter genau verorten, unter die Heckstoßstange von Fahrzeugen montieren lassen, ohne dass deren Halter etwas ahnen konnten. Ehemänner waren darunter, natürlich, und Verwandte, die des Beischlafs mit anderen Verwandten verdächtig waren. Aber M. hat so auch vermeintliche Betriebsspione überführt und im Auftrag des Chefs eines medizinischen Großlabors in Karlsruhe gearbeitet, dem die Kassenärztliche Vereinigung wegen Abrechnungsbetrugs auf der Spur war.
Wie weit dürfen Detektive gehen?
Dienstag hat M. seinen großen Auftritt. Der Fall wird Thema der höchsten Richter, die zu klären haben: Wie weit dürfen Detektive im Zeitalter von High-Tech-Wanzen und Datenschutz gehen?
Auf Interesse dürfte ihr Urteil schon stoßen: Das Internet ist voll von Schnüffel-Angeboten, die den Einsatz des preiswertesten aller elektronischen Spione anpreisen.
M. war offenbar ein ganz Abgebrühter der Szene. Seine Mitarbeiter haben, um heimlich an die Fahrzeuge heranzukommen, schon mal eine Tiefgarage aufgebrochen. Und als die Staatsanwaltschaft gegen den Karlsruher Laborchef vorging, begann der Detektiv, umgekehrt, die Autofahrten des ermittelnden Staatsanwalts und seiner Kollegin auszuspähen. Beiden klebte er die Positions-Verräter unter deren Fahrzeughecks. Was im Fall der Staatsanwältin auch noch peinlich fehlschlug: Sie erledigte berufliche wie private Touren mit dem – unverwanzten – Fahrrad.
Landgericht verhängte bereits Bewährungsstrafe
Genau so spektakulär endete auch die Operation gegen ein anderes Opfer, das den Sender am Auto entdeckt und die Polizei gerufen hatte. Die hielt das Teil vorsichtshalber für eine Bombe – mit allen Folgen: Absperrung. Alarm. Räumkommando. Dramatische Minuten. Dann: Entwarnung und hohe Einsatzkosten.
Im Herbst 2012 hat das Landgericht Mannheim die Geduld mit dem Detektiv und seinem Mitarbeiter, die sich nach einer Strafanzeige des Stuttgarter Datenschutzbeauftragten vor der Großen Strafkammer verantworten mussten und in der Verhandlung auch noch über den Datenschutz beklagten, endgültig verloren: Es verurteilte den Chef zu 18 und den Helfer zu acht Monaten Haft — auf Bewährung, weil die Detektei wirtschaftlich am Ende war.
Jetzt also die Revision in der letzten Instanz. In Karlsruhe weist man darauf hin, dass es sich um eine ziemlich ungewöhnliche Premiere handelt: „Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einer Strafbarkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz in derartigen Konstellationen noch nicht zu befassen“.