München.. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat den einmaligen Zugriff der GEZ-Nachfolgeorganisation Beitragsservice auf die Daten der Einwohnermeldeämter erlaubt. Eine Missbrauchsgefahr sahen die Richter nicht.
Die GEZ-Nachfolgeorgansiation Beitragsservice darf bei der Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag aller Haushalte und Unternehmen einmalig auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgreifen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zurück.
Der Bayerische Rundfunk begrüßte, „dass nun Rechtssicherheit besteht“.
Gericht will Vollzugsdefizite verhindern
Das Gericht sieht den Meldedatenabgleich als wirksames Mittel, möglichst alle privaten Zahlungspflichtigen zügig zu erfassen. Die Entscheidung soll erklärtermaßen Vollzugsdefizite verhindern und umgekehrt zu „einer größeren Beitragsgerechtigkeit“ führen.
Die Gefahr von Datenmissbrauch sah das Gericht ausdrücklich nicht: Es gebe für die Daten „eine strikte Zweckbindung und strenge Löschungspflichten“.
Laut BR-Sprecher Christian Nitsche dürfen die Daten nicht für Werbung und Marktforschung genutzt werden.