Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen vier Autofahrer erhoben, die in die Massenkarambolage auf der A31 verwickelt waren. Bei dem Unfall vor fast anderthalb Jahren waren drei Menschen gestorben, 35 wurden verletzt. Der Vorwurf: Sie hätten bei Dunkelheit und Nebel langsamer fahren müssen.

Fast eineinhalb Jahre nach einer Massenkarambolage auf der Autobahn 31 hat die Staatsanwaltschaft Münster vier Autofahrer angeklagt. Zwei von ihnen sollen für den Tod von drei Menschen verantwortlich sein, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die anderen beiden sollen Unfallbeteiligte verletzt haben.

Der Staatsanwalt wirft allen vier Angeklagten Fahrlässigkeit vor. Obwohl es dunkel und neblig war, seien sie nicht langsam gefahren. Zwar gebe es an der Unfallstelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Heribert Beck. Die Fahrer hätten aber ihre Geschwindigkeit den schlechten Sichtverhältnissen anpassen müssen.

Bei Massenunfall mit 51 Fahrzeugen sterben drei Menschen

Bei der Karambolage im November 2011 in Höhe der Ortschaft Heek waren insgesamt 51 Fahrzeuge ineinander gefahren. Neben den drei Toten wurden 35 Menschen verletzt. Kurz nach der Katastrophe ging die Polizei davon aus, dass ein Unfall mit Blechschaden, bei dem niemand verletzt wurde, der Beginn der Massenkarambolage war.

Zu jüngeren Ermittlungsergebnissen wollte sich Beck nicht äußern - zumindest nicht, was den Unfallhergang angeht. Er erklärte jedoch, wie die vier Angeklagten in die Katastrophe verwickelt gewesen sein sollen.

Demnach soll einer von ihnen ein anderes Auto mit solch einer Wucht gerammt haben, dass es über die Leitplanke geschleudert wurde. Der Fahrer erlitt innere Verletzungen und starb.

Der zweite Angeklagte soll für den Tod von gleich zwei Menschen verantwortlich sein. Er sei in ein anderes Auto gerast, ein Kotflügel sei durch die Luft geflogen und habe das erste Opfer an der Schlagader verletzt. Das angefahrene Auto sei nach vorne gerollt und habe das zweite Opfer überfahren. Beide Opfer standen bereits auf der Straße.

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Auch die beiden Angeklagten, die sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen, sollen Menschen angefahren haben, die wegen der Kollisionen schon auf der Straße standen. (dpa)