Paris. . Gérard Depardieu sollte in Paris vor Gericht erscheinen, weil er betrunken mit seinem Motorroller unterwegs war. Der Schauspieler hatte bei seiner Trunkenheitsfahrt 1,8 Promille. Zum Gerichtstermin schickte er seinen Anwalt. Dumm, weil so eine Einigung verhindert wurde.

Filmstar Gérard Depardieu hat einen Gerichtstermin in Paris geschwänzt. Der Schauspieler war vorgeladen worden, weil er betrunken Motorroller fuhr. „Er wird nicht anwesend sein“, sagte Depardieus Anwalt Eric de Caumont.

Dieser war am Dienstag alleine zu einem Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft im Pariser Justizpalast erschienen. Depardieu, der Frankreich wegen der angekündigten hohen Besteuerung den Rücken kehrt und inzwischen einen russischen Pass hat, war Ende November in Paris betrunken mit seinem Motorroller gestürzt. Bei dem Weinliebhaber wurde ein Alkoholwert von 1,8 Promille gemessen. Erlaubt sind höchstens 0,5 Promille.

Am Dienstag sollte eigentlich geprüft werden, ob im Zuge eines Schuldeingeständnisses ein längeres Verfahren vermieden werden kann. Dabei schlägt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein milderes Strafmaß vor, wenn sich dieser zu den ihm gemachten Vorwürfen bekennt. Ein Richter müsste eine Einigung noch absegnen. Für einen solchen Deal hätte Depardieu aber persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Der Fall müsste nun direkt an ein Strafgericht weitergeleitet werden.

Es dürfte bei einer Geldstrafe und einigen Punkten bleiben

Depardieu, der am Montagabend an der Gala der Kür des Weltfußballers 2012 in Zürich teilgenommen hatte, hatte eine Verschiebung des Gerichtstermins vom Dienstag beantragt. Der Anwalt des 64-Jährigen führte berufliche Gründe an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verschiebung aber abgelehnt. Die Anhörung war bereits auf Bitten Depardieus von Dezember auf Januar verlegt worden.

Großes Ungemach droht dem Obelix-Darsteller eigentlich nicht: Weil er bei seiner Trunkenheitsfahrt niemanden verletzte, dürfte er mit einer Geldstrafe von höchstens 4500 Euro und einigen Punkten im französischen Verkehrsregister davonkommen. (afp)