Köln. Margarita Mathiopoulos ist mit einer Klage gegen die Entziehung ihres Doktortitels vor dem Kölner Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht befand, dass die FDP-Politikerin an 320 Stellen nicht eindeutig zitiert hat und weite Passagen wörtlich übernommen wurden. Sie kann nun Einspruch erheben.
Die Politikwissenschaftlerin und FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos ist mit einer Klage gegen die Entziehung ihres Doktortitels gescheitert. Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn habe zutreffend angenommen, dass Mathiopoulos bei ihrer Doktorarbeit eine Täuschung begangen habe, urteilte am Donnerstag das Verwaltungsgericht Köln. Sie habe weite Passagen ihrer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen. (Az. 6 K 2684/12)
Gegen das Kölner Urteil kann Mathiopoulos die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen. Die Bonner Hochschule hatte Mathiopoulos im April 2012 den Doktorgrad entzogen. Nach damaligen Angaben der Universität fanden sich in der Arbeit über 320 Stellen, in denen die Originalquelle systematisch nicht ordnungsgemäß zitiert wurde.
Brandt trat 1987 wegen Mathiopoulus zurück
Mathiopoulos war 1987 bundesweit bekannt geworden, als der damalige SPD-Vorsitzende Willy Brandt die seinerzeit parteilose Politikwissenschaftlerin zur SPD-Sprecherin machen wollte. Nach heftiger innerparteilicher Kritik an der Nominierung von Mathiopoulos trat Brandt vom SPD-Vorsitz zurück. (afp)