Essen. Hier das neue Musikvideo von Madonna, dort die jüngste Folge der Lieblingsserie, die man gestern verpasst hat. Im Internet gibt es alles. Zu sehen, zu hören und meist auch zum Herunterladen. Doch was ist erlaubt, und was verboten? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Hier das neue Musikvideo von Madonna, dort die jüngste Folge der Lieblingsserie, die man gestern verpasst hat. Im Internet gibt es alles. Zu sehen, zu hören und meist auch zum Herunterladen. Doch was gestern noch erlaubt war, kann morgen schon verboten werden. Und ehe man sich versieht, flattert eine Abmahnung ins Haus. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sind Tauschbörsen immer illegal?

Nein, eigentlich sind sie nie illegal. Denn grundsätzlich können sie ja auch für den Tausch legaler Dateien genutzt werden. Das passiert allerdings leider so gut wie nie. Stattdessen werden gerade angelaufene Kinofilme, brandneue Computerspiele oder die deutschen Top-100-Single Charts angeboten. Und wer die herunterlädt, bietet sie – technisch bedingt – in der nächsten Sekunde auch selbst für andere an. Und das ist definitiv strafbar.

Was ist mit so genannten Film- und TV-Streams, bei denen die Inhalte nicht dauerhaft auf dem Computer gespeichert werden?

Grundsätzlich gilt: Ist die Quelle legal, ist auch das Anschauen erlaubt. Es gibt allerdings auch Juristen, die selbst das Ansehen illegaler Angebote nicht als Verstoß gegen das Urheberrecht werten. Ein Leipziger Richter sah das vor einigen Wochen im Verfahren gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to anders und hielt schon das bloße Schauen für rechtswidrig. Allerdings war der Mann Amtsrichter. Letztinstanzliche Entscheidungen gibt es bisher nicht.

Lässt sich herausfinden, dass ich einen Stream gesehen habe?

Schwierig zu beantworten. Angeblich arbeiten mehrere Firmen im Auftrag der Film- und Fernsehindustrie hinter verschlossenen Türen an spezieller Software, die genau das können und die so genannte IP-Adresse ermitteln soll. Einzelheiten sind nicht bekannt.

Darf man bei Youtube Musik-Videos laden? 

Kann ich Filme aus legalen Quellen – etwa den Online-Videotheken der TV-Sender – aufnehmen?

Mit den richtigen Programmen können Sie das schon. Die Anbieter aber sind in der Regel nicht begeistert davon. Juristisch ist kein Fall bekannt, bei dem ein Endverbraucher dafür belangt worden wäre. Schon weil es technisch fast unmöglich ist, festzustellen, ob sich jemand eine Sendung nur als Stream anschaut oder dabei auch aufzeichnet.

Meine Kinder laden sich Musik-Videos bei Youtube herunter. Dürfen sie das?

Nach den Youtube-Geschäftsbedingungen dürfen sie es nicht. Aber auf die wird man nicht hingewiesen, so lange man sich registriert. Davon ab handelt es sich um eine der vielen Grauzonen im Netz. Die Auffassungen in der juristischen Literatur reichen von „grundsätzlich verboten“ bis „natürlich erlaubt“. Richterliche Entscheidungen gibt es nicht, weil es bisher auch keine Klagen gegen Youtube-Nutzer in dieser Frage gab. Weiterverbreiten sollte man die heruntergeladenen Videos allerdings nicht.

Darf ich Internet-Radio aufnehmen?

Auch wenn die Musikindustrie es nicht gerne hört: Hier herrscht ausnahmsweise einmal weitgehend Einigkeit unter Juristen. Ja, Sie dürfen. Die Software dazu gibt im Internet (oft gratis) oder im Handel. So können Sie das kostenlose Abspielprogramm „Winamp“ installieren und dazu eine kleine Erweiterung namens „Streamripper“, die es ebenfalls umsonst gibt. Genaue Anleitungen finden Sie wie immer im Netz. Wer gerne in großem Stil aufnehmen möchte, sollte zu kostenpflichtiger Aufzeichnungs-Software greifen, die weitaus komfortabler arbeitet. Bei Tests schneidet oft „Audials 9“ sehr gut ab. Es gibt aber viele Anbieter. Außerdem funktioniert es nur bei Internet-Radio.

Darf man die Musik bei Spotify aufnehmen? 

Ich bin Kunde des Streaming-Portals Spotify. Darf ich hier die Musik auch aufnehmen?

Nein. Jedenfalls verbieten das alle Musikstreaming-Dienste in ihren Geschäftsbedingungen, die man als Kunde theoretisch auch gelesen haben sollte. Allerdings stellt sich

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hier die generelle Frage, wozu man sich die Mühe machen sollte, wenn man als Kunde ohnehin jederzeit auf das Angebot der Dienste zurückgreifen kann.

Darf ich meine eigene IP-Adresse verschleiern, um legale ausländische Angebote nutzen zu können?

Auch das ist eine Grauzone. Anhand der IP-Adresse (IP=Internetprotokoll) kann – jetzt mal ganz vereinfacht gesagt – eine Internetseite feststellen, wer sie aufrufen will. So blockt etwa das US-Videoportal Anfragen von deutschen Nutzern ab, weil es nur die Rechte für den amerikanischen Markt besitzt. Es gibt aber Programme, die – wieder vereinfacht gesagt – aus einer deutschen eine US-Internetadresse machen. Belangt worden ist bisher noch niemand, der diese Programme nutzt. Es gibt aber Juristen, die eine solche Umgehung mit dem Knacken eines Kopierschutzes gleichsetzen. Und der ist strafbar, wenn er denn zu beweisen ist.