Essen. . Anwaltskanzlei darf nicht den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet veröffentlichen, die illegal Porno-Filme aus dem Internet heruntergeladen haben soll.
Der sogenannte „Porno-Pranger“ im Internet bleibt weiterhin verboten. Die 4. Kammer des Landgerichts Essen bestätigte gestern eine einstweilige Verfügung, in der es einer Regensburger Anwaltskanzlei untersagt wird, den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet zu veröffentlichen, die angeblich illegal erotische Filme aus dem Internet herunter geladen haben soll.
Dafür hatte sie von der Kanzlei, die für die deutsche Pornobranche arbeitet, eine Abmahnung über mehrere Hundert Euro bekommen, weil sie damit gegen Urheberrechte verstoßen habe. Als die Frau sich weigerte zu zahlen, drohten die Anwälte damit, ihren Namen – zusammen mit denen vieler Tausend anderer Abgemahnter - auf einer frei zugänglichen Seite im Internet zu veröffentlichen. Geht nicht, so das Urteil.
Urteil mit Signalwirkung
Die Richter sahen in der Nennung des Namens im Zusammenhang mit angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladenen pornografischen Dateien einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frau. Das Urteil gilt nur für den vorliegenden Fall, hat jedoch nach Ansicht von Juristen „Signalwirkung“. Die Regensburger Kanzlei hat Berufung angekündigt.