Berlin. . Die Bundesregierung prüft schärfere Sanktionen gegen Fahrrad-Rowdies, aber auch gegen den Radverkehr behindernde Autofahrer. Das steht im „Nationalen Radverkehrsplan 2020“, der heute vom Kabinett verabschiedet worden ist.
Die Bundesregierung will die Bürger zu mehr Radfahren bewegen. Der Anteil des Fahrrads am Verkehr soll auf 15 Prozent steigen. Dieses Ziel gibt der Nationale Radverkehrsplan des Bundesverkehrsministeriums vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet hat. 2008 betrug der Anteil des Fahrrads rund zehn Prozent. In dem Plan werden auch schärfere Sanktionen gegen Verkehrsverstöße gefordert.
Der Plan, mit dem Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) "Impulse für nachhaltige Mobilität" setzen will, wendet sich vor allem an Länder und Kommunen, die letztlich für die einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind. Er schlägt auch schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vor.
Alltagstaugliche Radverkehrsnetze
Als zentrales Ziel nennt der Plan "durchgängige und vor allem alltagstaugliche Radverkehrsnetze". Zugleich wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherheit erhöht werden muss.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, in vergangenen Jahren habe der Bund rund 877 Millionen Euro in den Bau und Erhalt von Radwegen investiert. Mittlerweile seien entlang der Hälfte aller Strecken des Bundesstraßennetzes Radwege eingerichtet. Das gleiche gelte für die Bundeswasserstraßen.
Überproportional viele Unfalltote im ländlichen Raum
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern ist seit Jahren mehr oder weniger gleich geblieben; allerdings geht die Schwere der Verletzungen und die Zahl der Toten langfristig deutlich zurück. Die meisten Unfälle (91 Prozent), an denen Radfahrer beteiligt seien, gebe es innerorts. Außerhalb von Ortschaften würden sich jedoch 40 Prozent der tödlichen Unfälle mit Fahrradfahrern ereignen.
Rad-Parkplätze in der Duisburger City
In dem Plan werden auch schärfere Sanktionen für Verkehrsverstöße gefordert. Wichtig sei "die verstärkte Durchsetzung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung gegenüber allen, die am Verkehr teilnehmen, einschließlich der Radfahrerinnen und Radfahrer". Dabei wird sowohl auf das zunehmende Ignorieren roter Ampeln als auch auf das unzulässige Parken auf Radwegen hingewiesen.
Wirksam auf die Felge rücken
"Begrüßenswert, aber nicht ausreichend" nannte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) diese Absicht. Vor dem Hintergrund einer zunehmend ausgedünnten polizeilichen Verkehrsüberwachung erscheine Ramsauers Vorstoß jedoch eher hilflos. Es sei zwar aus Sicht der GdP richtig, eine Anpassung des Radfahrer-Bußgeldkataloges an den der Autofahrer zu prüfen, doch könne nur eine präsente Polizei uneinsichtigen Radfahrern wirksam auf die Felge rücken. (dapd)