Berlin. Wegen “bewusst bösartig überspitzter Kritik“ muss Bushido nun 8000 Euro zahlen. In einem sozialen Netzwerk hatte sich der Rapper abfällig über eine Teilnehmerin der TV-Show “Big Brother“ geäußert. Die geforderten 100.000 Euro bekam sie nicht zugesprochen. Das Gericht bezeichnete das Geschriebene als Schmähkritik.
Der Rap-Musiker Bushido muss an die Teilnehmerin einer TV-Show eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Der Rapper hatte sich in unter anderem in einem sozialen Netzwerk abfällig über die "Big-Brother"- Bewohnerin geäußert und dabei auch Schimpfworte verwandt.
Das Gericht sprach von Schmähkritik und sah die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt. Es sei eine "bewusst bösartig überspitzte Kritik" gewesen, hieß es. Zugleich habe sich die Frau aber durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehen "gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert" und sich dadurch in eine "deprivatisierte Situation" begeben. Die Frau hatte ursprünglich 100.000 Euro als Entschädigung verlangt. (dapd)