Essen. Nach dem brutalen Angriff auf zwei Frauen in Mönchengladbach am Pfingstwochenende wurde der gefasste Jugendliche nur kurze Zeit später wieder frei gelassen. Viele empörte NRZ-Leser fragten, wie dies passieren kann. Die NRZ sprach mit Staatsanwalt Peter Aldenhoff.
Warum lässt die Polizei einen mutmaßlichen Bahnhofsschläger laufen, der brutal auf zwei Frauen eingeprügelt und -getreten haben soll? Die Beamten hatten den 15-Jährigen festgenommen und verhört. Er kam aber nicht in Untersuchungshaft.
Für die braucht es einen richterlichen Beschluss, wie Staatsanwalt Peter Aldenhoff erklärt. Der Beschluss ergeht nur, wenn es zunächst einen dringenden Tatverdacht gibt.
Voraussetzung für die U-Haft ist daneben, dass es einen Haftgrund gibt: Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Fluchtgefahr bestand bei dem 15-Jährigen nicht, so Aldenhoff, weil er einen festen Wohnsitz bei seiner Familie hat. Wiederholungsgefahr lag ebenfalls nicht vor. Der Jugendliche ist der Polizei zwar einschlägig bekannt, bisher jedoch für keine gefährliche Körperverletzung verurteilt worden.
Erst bei zwei gleich gelagerten Straftaten geht das deutsche Recht von Wiederholungsgefahr aus.
Im aktuellen Fall wird sich der 15-Jährige für seine Tat vor Gericht verantworten müssen und im Falle eines Urteils eine entsprechende Strafe verbüßen.