Karlsruhe. Rocker haben kein Recht, auch vor Gericht ihre Rocker-Kutten tragen zu dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Hintergrund war die Verfassungsbeschwerde eines “Hells Angels“-Anhängers. Er sah das Kutten-Verbot als Akt der Willkür und Verstoß gegen das Grundgesetz.

Richter dürfen Rockern wie etwa der Hells Angels das Tragen ihrer szenetypischen, auch "Kutten" genannten Jacken in Gerichtsgebäuden verbieten. Die "Oberbekleidung" könne bei einem "massenhaften Tragen eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration darstellen" und bei der Öffentlichkeit Gefühle der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied.

Damit blieb die Klage eines Rockers erfolglos, der sich vor dem Landgericht Potsdam wegen räuberischer Erpressung verantworten musste. Er sah sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, weil der Gerichtspräsident zuvor in Absprache mit Polizei und Staatsanwaltschaft das Tragen der Rocker-Kutten im Gerichtsgebäude verboten hatte.

Karlsruhe zufolge war dies als vorbeugende Maßnahme für eine sichere und ungestörte Verhandlung zulässig. Das Verbot habe auch nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit eines mündlichen Verfahrens verstoßen, weil das Gerichtsgebäude auch für "die Träger der betreffenden Oberbekleidung" weiter zugänglich gewesen sei - wenn sie ihre Jacken zuvor ausgezogen und außerhalb des Gerichts deponiert hätten. (dapd/afp)