Oslo. Norwegens Staatsanwaltschaft ist bereit, die strafrechtliche Unzurechnungsfähigkeit des Attentäters zu akzeptieren. Dies würde eine Haftstrafe ausschließen - der Mann, der 77 Menschen umgebracht hat, würde dann in eine Psychiatrie eingewiesen

Norwegens Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich bereit, die von Gutachtern festgestellte strafrechtliche Unzurechnungsfähigkeit des Attentäters Anders Behring Breivik anzuerkennen. Momentan fehlten die Voraussetzungen, um im Prozess eine "normale Haftsstrafe" zu fordern, schrieb der oberste Staatsanwalt des Landes am Freitag an die Ankläger, die sich mit dem Verfahren beschäftigen. In der Anklageschrift müsse sich die Staatsanwaltschaft aber ausdrücklich offenhalten, letztlich doch eine Haftstrafe zu fordern, sollten sich neue Fakten zum Geisteszustand des 33-Jährigen ergeben.

Opfer-Angehörige haben Zweitgutachten in Auftrag gegeben

Behring Breivik hatte im Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Sollte er für unzurechnungsfähig erklärt werden, schließt dies eine Haftstrafe aus. Er würde dann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Im November hatten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig erklärt. Derzeit wird ein zweites Gutachten erstellt. Es war von Opfer-Anwälten eingefordert worden, da mehrere Nebenkläger das Vorgehen Behring Breiviks während des Massakers auf Utöya als methodisch und rational wahrnahmen. Das neue Gutachten soll bis zum 10. April vorliegen. Der Prozess soll dann am 16. April beginnen.