Stuttgart. Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Freitagmorgen den besetzten Platz vor der “Stuttgart 21“-Baustelle geräumt. Zuvor hatten die Einsatzkräfte die rund 700 Demonstranten mehrfach aufgefordert, ihre Sitzblockade zu beenden.
Ohne gewaltsame Auseinandersetzungen ist am Freitag die von "Stuttgart 21"-Gegnern besetzte Baustelle am Hauptbahnhof der baden-württembergischen Landeshauptstadt geräumt worden. Rund 600 Demonstranten hatten über Nacht vor dem Südflügel ausgeharrt, der demnächst für den geplanten Tiefbahnhof abgerissen werden soll. Nach fünf Stunden war die von 1.700 Polizisten abgesicherte Räumung beendet.
Zwei Stunden nach Beginn des Großeinsatzes führten oder trugen die Polizisten rund 250 Projektgegner weg, die nicht freiwillig gegangen waren. Sie erhielten einen Platzverweis und müssen mit einem Ordnungsgeld rechnen. Zwei Personen wurden nach Polizeiangaben in Gewahrsam genommen. Zuvor hatten die Beamten die Demonstranten mehrfach aufgefordert, ihre Sitzblockade zu beenden.
Polizeipräsident Thomas Züfle äußerte sich zufrieden mit dem Einsatz. Das Ziel, dass alles ruhig bleibt, sei erreicht worden, sagte er. Die Demonstranten hätten ihre Proteste friedlich eingestellt.
In dem Seitenflügel sollte im Laufe des Tages die Entkernung des Gebäudes beginnen. Ziel des milliardenschweren Bauvorhabens "Stuttgart 21" ist es, den oberirdischen Kopfbahnhof durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu ersetzen.
Bahn muss noch 176 Bäume fällen
Der Polizeieinsatz im Schlossgarten hat hingegen noch nicht begonnen. Die Bahn muss dort 176 Bäume für das Bahnprojekt fällen oder umsetzen. Ihr fehlt aber noch die Genehmigung dazu. Wann diese vom Eisenbahn-Bundesamt erteilt wird, ist unklar. Solange diese nicht vorliegt, sind dort Bauarbeiten verboten.
Die Polizei hatte es deshalb abgelehnt, das Protestcamp zu räumen, wenn nicht unmittelbar danach dort gebaut wird. Vor dem 23. Januar wird es laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart dort keine Räumung geben. Es muss noch über Eilanträge gegen das Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Schlossgarten entscheiden.