Berlin. Entertainer Johannes Heesters will das Urteil zu seinem angeblichen Auftritt in einem KZ anfechten. Sein Anwalt teilte am Dienstag mit, dass der 105-Jährige Berufung eingelegt habe. Er fordert, dass ein Historiker nicht weiter behaupten darf, Heesters habe 1941 im KZ Dachau gesungen.

Vier Monate nachdem seine Klage gegen einen Historiker abgewiesen wurde, hat Entertainer Johannes Heesters jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Heesters 1941 im Konzentrationslager Dachau aufgetreten ist. Ein Historiker hatte dies, gestützt auf Zeitzeugenberichte, behauptet - Heesters streitet es ab und klagte auf Unterlassung und Widerruf. Am 16. Dezember wies das Landgericht Berlin die Klage ab, jetzt muss es sich erneut mit dem Fall beschäftigen.

Heesters Anwalt Gunter Fette bestätigte am Dienstag, dass der 105-Jährige Berufung eingelegt habe. Heesters bleibe bei der ursprünglichen Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen den Berliner Historiker Volker Kühn. Kühn hatte unter Berufung auf einen Augenzeugen berichtet, dass Heesters während seines verbrieften Besuchs in dem KZ auch vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten war. Der Künstler hat dies bestritten.

Noch kein Termin angesetzt

Fette zufolge wurde noch kein Termin am Berliner Kammergericht anberaumt. Kühn hatte wiederholt angekündigt, die Aussagen zu Heesters Auftritt nicht wiederholen zu wollen, da zu dem Thema alles gesagt sei. Heesters Anwalt warf dem Historiker vor, dennoch vor einigen Wochen in einem Zeitungsinterview über das Thema gesprochen und "noch eins drauf" gesetzt zu haben.

Kühne sieht der erneuten juristischen Auseinandersetzung "gelassen" entgegen. Die Sachlage sei wohl unverändert, da die Gegenseite offenbar kein neues Beweismaterial vorgelegt habe, sagte der Historiker auf Anfrage.

Das Landgericht hatte die von Kühn vorgebrachte Faktenlage als ausreichend für ein "berechtigtes Interesse" an der Berichterstattung bewertet und Heesters Klage abgewiesen. Dem Vorsitzenden Richter Michael Mauck zufolge konnte jedoch nicht mehr geklärt werden, ob Heesters damals tatsächlich in dem KZ aufgetreten war.

Konzert oder Besuch?

Der Historiker hatte sich vor Gericht vor allem auf sein Interview mit dem ehemaligen Dachau-Insassen und späteren Wiener Kulturstadtrat Viktor Matejka gestützt. Dieser hatte 1990 gesagt, bei Heesters Auftritt persönlich den Vorhang aufgezogen zu haben. Kühn hatte die Aussage des mittlerweile verstorbenen Matejkas unter anderem in einem Hörbuch verarbeitet. Heesters selbst hatte betont, das KZ im Mai 1941 mit dem Ensemble des Münchner Gärtnerplatztheaters lediglich besucht zu haben.

Der Prozess am Landgericht war von beiden Seiten mit scharfen Worten geführt worden. Fette hatte der Gegenseite vorgeworfen, eine "Pressekampagne" mit einem "unerträglichen Maß an Unwahrheiten" losgetreten zu haben. Kühns Anwalt Peter Raue hatte Fette im Gegenzug der "vorsätzlichen Fälschung" von eingereichtem Beweismaterial bezichtigt. (ddp)

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