Cincinnati. Ein Berufungsgericht in den USA hat am Dienstag die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk nach Deutschland vorerst gestoppt. Die deutsche Staatsanwaltschaft wirft dem 89-Jährigen Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vor.

Ein US-Gericht hat die Auslieferung des früheren KZ-Wärters John Demjanjuk nach Deutschland praktisch in letzter Minute gestoppt. Ein Berufungsgericht gab am Dienstag Demjanjuks Antrag auf einstweilige Aussetzung des Auslieferungsverfahrens statt und gewährte ihm weiteren Aufschub. Kurz zuvor hatten Justizbeamte den 89-Jährigen in Gewahrsam genommen, um ihn nach Deutschland überstellen.

Nach wochenlangem Rechtsstreit hatten die US-Behörden am Dienstag die Überstellung des früheren KZ-Wächters John Demjanjuk nach Deutschland eingeleitet. Beamte holten den 89-Jährigen in einem Rollstuhl aus seinem Privathaus in Seven Hills im Bundesstaat Ohio ab. Demjanjuk sollte aus der Abschiebehaft an die Justiz in München überstellt werden, wo er wegen Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen angeklagt werden soll.

Ein Archiv-Bild aus dem Jahr 1992. Foto: afp
Ein Archiv-Bild aus dem Jahr 1992. Foto: afp © AFP

Nach der Festnahme transportierten Beamte der US-Einwanderungsbehörde den staatenlosen Demjanjuk in einem weißen Kleintransporter ab. Auf der Veranda nahmen Familienmitglieder Abschied von Demjanjuk. Ein örtlicher TV-Sender berichtete, Demjanjuk habe kurz vor dem Verlassen seines Hauses vor einem Priester die Beichte abgelegt.

Demjanjuks geplanter Überstellung war ein wochenlanges juristisches Hin und Her vorangegangen. Noch am Dienstag hatte sein Anwalt John Broadley versucht, die Überstellung durch einen Eilantrag zu stoppen. Broadley wollte eine neuerliche Prüfung des Abschiebungsverfahrens eine einstweilige Verfügung erwirken.

Verstoß gegen Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung

Demjanjuks Verteidiger beriefen sich darauf, dass die Auslieferung des 89-Jährigen wegen seines Alters und seiner Gesundheit gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung verstoßen würde. Die US-Justiz hat diese Argumentation aber wiederholt zurückgewiesen.

Seit Karfreitag genoss Demjanjuk keinen juristischen Schutz mehr gegen eine Überstellung an die deutsche Justiz. An jenem Tag hatte die zuständige Einwanderungsbehörde eine Neuverhandlung des Auslieferungsverfahrens abgelehnt und damit den Weg für die Abschiebung Demjanjuks freigemacht.

Demjanjuk sollte in München der Prozess gemacht werden. Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vor. Er soll 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gehört haben. Demjanjuk müsste sich in München vor Gericht verantworten, da er vor seiner Auswanderung in die USA bis Anfang der 50er Jahre in der Nähe der bayerischen Landeshauptstadt lebte. (ap/afp)

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