London. . Eine der erfolgreichsten Musikerinnen der Gegenwart geht gegen eine britische Website vor. Vor Gericht erzwingt Popstar Lady Gaga eine einstweilige Verfügung gegen „Lady Goo Goo“, eine virtuelle Kuschelpuppe, die es zum Youtube-Star brachte.

Pop-Star Lady Gaga hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Spiel erwirkt, in dem Kinder online eine Figur namens „Lady Goo Goo“ steuern. Die britische Firma Mind Candy betreibt die Internetseite „Moshi Monsters“, auf der Kinder virtuelle Kuschelmonster adoptieren können, darunter auch „Lady Goo Goo“. Das Video „The Moshi Dance“, in dem auch das Sonnenbrille tragende blonde Baby auftaucht, wurde auf Youtube sofort ein Hit.

Den Titel wolle Mind Candy ursprünglich diese Woche als Single auf den Markt bringen. Das Gericht untersagte der Firma nun aber jeden Verkauf, jede Werbung oder jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Figur „Lady Goo Goo“. Mind-Candy-Gründer Michael Acton Smith nannte die Gerichtsentscheidung am Freitag eine riesige Enttäuschung. (dapd)