Essen/Berlin. . Er wurde als „U-Bahn-Schläger“ bekannt und vor zwei Wochen wegen versuchten Totschlags verurteilt. Doch statt ins Gefängnis geht Torben P. vorerst wieder zur Schule.
Torben P., bekannt geworden als „U-Bahn-Schläger“, geht noch nicht ins Gefängnis. Er geht zur Schule.
Was nicht einfach ist für einen, der verurteilt wurde wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung: Der 18-Jährige hatte zu Ostern in Berlin betrunken einen Passanten zu Boden geschlagen und mehrfach gegen seinen Kopf getreten. Zwei Jahre und zehn Monate Jugendhaft verhängte das Gericht, antreten muss P. die Strafe aber noch nicht; seine Verteidiger haben Revision eingelegt.
Der Richter hatte dem bis dato unauffälligen Schüler aus bürgerlichem Hause nahegelegt, weiter die Schule zu besuchen. Allerdings: Es fand sich keine, die ihn aufnahm. Zumindest hätte Torben P. dafür seinen Namen ändern lassen müssen. Nach einer Fülle von Ablehnungen wandten sich die Eltern P. an die Liebfrauen-Schule – eine katholische Einrichtung in Trägerschaft des Berliner Erzbistums, bekannt u.a. für ihre Arbeit mit besonders begabten Kindern und den Einsatz eigener Psychologen. Dort besucht P. seit dieser Woche die elfte Klasse.
In einem Brief wandte sich das Bistum zuvor an Eltern und Lehrer: Aufgrund des „besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrags“ katholischer Schulen habe man sich der Bitte der Eltern „nicht entziehen können“, schrieb der zuständige Dezernatsleiter Hans-Peter Richter. Öffentlich ergänzte er, es gehöre zum christlichen Glauben, auch Tätern die Hand zu geben: „Wir trauen uns das zu.“ Auch der Förderverein der Schule stimmte der Entscheidung der Schulkonferenz zu: „Einem Sünder, der sich bekennt, darf die Tür nicht zugeschlagen werden.“
Kein „Lehrer-Aufstand“
Dennoch wurde auch Protest laut gegen diese „Wiedereingliederung“ von Torben P. „Es gibt natürlich Sorgen und Bedenken“, räumt Stefan Förner, Sprecher des Bistums, ein, zudem „einen gewissen Unmut“, weil nicht alle Eltern und Lehrer befragt werden konnten. Eine einzige Lehrkraft habe es abgelehnt, P. zu unterrichten, er sei deshalb einem anderen Kurs zugeteilt worden. Einen „Lehrer-Aufstand“ gebe es aber nicht. Angeblich hatten Pädagogen schriftlich mit Kündigung gedroht, falls ihre Liebfrauen-Schule den Jugendlichen aufnehme. Tatsächlich aber hatte das Bistum lediglich ein anonymer Brief erreicht, datiert auf die Woche vor dem Urteil.
Am Donnerstag wurde in Berlin erneut ein 46-Jähriger in einer U-Bahn-Haltestelle angegriffen. Drei Unbekannte verletzten den Mann schwer.