Memmingen. .
Ein 46-Jähriger aus Memmingen hat jahrelang seine beiden Töchter sexuell missbraucht. Die jüngere Tochter hatte ihren Vater angezeigt, nachdem sie ausgezogen war. Die ältere Tochter sagte vor Gericht, der Beischlaf sei einvernehmlich gewesen.
Ein siebenfacher Familienvater ist im Memminger Inzestprozess zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der 46-Jährige über fünf Jahre hinweg an zwei Töchtern vergangen hatte. Die Ältere, heute 24 Jahre alt, brachte zwei Kinder vom eigenen Vater zur Welt und erlitt eine Fehlgeburt.
Das Gericht befand den Montagehelfer wegen Beischlafs zwischen Verwandten in 161 Fällen für schuldig, davon in 56 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Laut der Vorsitzenden Richterin Brigitte Grenzstein zeigten die Taten, wie „emotional verroht“ der Mann sei, der insgesamt sieben Kinder gezeugt hat. „Der rücksichtslose Angeklagte hat die Familie zerstört.“ Der Mann sei der unbestrittene „Herrscher“ und „der Böse“ gewesen. Die Richterin kritisierte seine Ehefrau, die nichts unternommen habe. Sie habe „alles getan, was ihr Mann gesagt hat“. Die Frau habe keinerlei Erziehungskompetenz gezeigt.
Jüngere Tochter zeigte ihren Vater an
Immer wieder habe der Mann aus dem schwäbischen Kreis Günzburg die beiden Töchter zum Geschlechtsverkehr abgeholt, mal in einer Scheune, mal auf dem Balkon oder einer Matratze in der Garage, erklärte die Richterin. Die jüngere Tochter habe er mit Missachtung bestraft, als ihr die ständigen Aufforderungen zum Sex mit dem Vater zu viel geworden seien.
Die heute 21-jährige jüngere Tochter hatte ihren Peiniger angezeigt, nachdem sie von zu Hause ausgezogen war. Arbeitskollegen hatten sie dazu motiviert. Im Februar war der Mann an seiner Arbeitsstelle in Krumbach festgenommen worden.
Die ältere Tochter hatte ihren Vater zum Prozessauftakt als „liebevoll“ bezeichnet, der Sex sei „einvernehmlich“ gewesen. Das wirkte sich jedoch nicht strafmildernd aus. Im Fall der 24-Jährigen wurde der Mann wegen des Inzests verurteilt, im Fall der Jüngeren zusätzlich auch wegen sexuellen Missbrauchs der damals noch Minderjährigen.
Die Staatsanwältin hatte acht Jahre Haft gefordert, der Verteidiger des angeklagten Montagehelfers sieben Jahre. Der 46-Jährige und sein Anwalt nahmen noch im Gerichtssaal das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft will keine Rechtsmittel einlegen. (dapd)