Berlin. . Die Bundesländer fordern mehr Datenschutz in sozialen Netzwerken. Ein Gesetzentwurf sieht für Nutzer von Facebook & Co. unter anderem eine schnelle Möglichkeit vor, ihr Profil zu löschen. Welche Chancen eine solche Regelung hat, ist aber umstritten.
Ein Knopfdruck, und alle Daten eines Nutzers von Facebook, Google Plus, oder einem anderen sozialen Netzwerk sind gelöscht - diesen Vorschlag möchte der Bundesrat per Gesetz festschreiben lassen.
„Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Nutzer die Löschung seines Nutzerkontos jederzeit selbst veranlassen kann“, heißt die Beschreibung eines solchen Löschknopfes in dem Gesetzentwurf. Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar wünscht sich der Bundesrat den Knopf.
Hinter den Plänen steckt das Wissen, dass nicht jeder Nutzer einschätzen kann, wie viel er von sich in sozialen Netzwerken preisgibt. Das kann Folgen haben - wenn die Fotos vom Urlaub mit Sangria-Eimer auch der Personalchef sieht. Wenn eine dummer Spruch unter dem Eintrag eines engen Freundes auch von nicht so engen Freunden gelesen wird. Wenn kontroverse Links, die man heute so nie posten würde, einen nach Jahren wieder einholen.
Denn viele soziale Netzwerke unterstellen ihren Nutzern eher einen hohen Mitteilungsdrang als ein aktives Interesse an Datenschutz. Wer sich nicht kümmert, bekommt es deshalb oft mit einer größeren Öffentlichkeit zu tun, als ihm lieb ist.
Strenge Einstellungen sollen die Regel sein
Neben der Pflicht zum Löschknopf soll die Neufassung des Telemediengesetzes die Betreiber sozialer Netzwerke deshalb auch zu bestimmten Löschroutinen verpflichten: Nutzerkonten, bei denen das letzte Log-in längere Zeit zurückliegt, würden demnach automatisch entfernt. Im Entwurf des Bundesrats ist von einer Jahresfrist die Rede. Schwer zu sagen, ob solch eine automatische Löschung etwa für Facebook-Nutzer eine willkommene Einrichtung oder eher eine Horrorvorstellung wäre.
„Viele Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, unterschätzen oft die erheblichen Gefahren für ihre Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre“, argumentiert der Bundesrat und fordert deshalb noch eine weitere Neuerung: Derzeit ist es etwa bei Facebook so, dass bei neu angelegten Nutzerkonten die Einstellungen zu Datenschutz und Privatsphäre oft sehr locker sind. Wer will, kann sich dann für einen strengeren Satz an Vorgaben entscheiden.
Nach der geänderten Gesetzesfassung hingegen wären die strengstmöglichen Einstellungen die Grundvariante. Wer mit seinen Daten und Einträgen freigiebig umgehen möchte, müsste das dann explizit so einstellen.
Schutz für Nutzer unter 16 Jahren
Ausdrücklich erwähnt ist in dem Entwurf auch die Auffindbarkeit persönlicher Nutzerseiten bei Suchmaschinen. Sie soll bei Menschen unter 16 Jahren deaktiviert sein. Wer nach dem Namen eines jungen Nutzers googelt, bekäme dann als Ergebnis also keinen Link mehr zu dessen Facebook-Seite. Auch diese Einstellung muss man derzeit noch von Hand auswählen, wenn man nicht gefunden werden will.
Wie viel von diesen Vorschlägen sich letztlich im Gesetz wiederfinden wird, ist heute noch schwer abzuschätzen. Die Stellungnahme der Bundesregierung jedenfalls weist auf „ein erhebliches Durchsetzungsproblem“ hin, wenn - wie bei Facebook - der Betreiber eines sozialen Netzwerks keinen Firmensitz in Deutschland hat.
Zweifel an der Realisierbarkeit
Sie plädiert deshalb für eine EU-weite Regelung und setzt zusätzlich auf die Selbstregulierung der Betreiber. Dem Verhaltenskodex, auf den sich die Regierung in ihrer Stellungnahme bezieht, haben sich allerdings nur deutsche Anbieter angeschlossen: „Lokalisten“, „Wer kennt wen“ und die VZ-Netzwerke.