Wer seine Wohnung in den Ferien tauscht, sollte unbedingt vorher mit seinem Versicherer sprechen, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Denn: Was ist, wenn die Küche abbrennt oder die Waschmaschine ausläuft? Greift die Hausratsversicherung auch, wenn Eigentümer oder Mieter im Urlaub sind und Fremde in ihr Haus gelassen haben?
Ist das nicht der Fall, sollte man seinen ausländischen Tauschpartner bitten, bei seinem Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob dieser im Ernstfall zahlen würde. „Und das sollte man sich schriftlich vom Versicherer bescheinigen lassen“, meint Elke Weidenbach.
Wenn wirklich etwas passiert, sei es allerdings ein großer Unterschied, ob die eigene Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung des Tauschpartners zahlt. Die Hausratversicherung ersetze nämlich den Neuwert des zerstörten Gegenstandes, bei der Haftpflichtversicherung bekomme man nur den Zeitwert zurück, das fünf Jahre alte Sofa sei da schnell nichts mehr wert.
Ganz blöd wird es, wenn der Tauschpartner einem die Wohnung komplett leerräumt. „Da habe ich gar keinen Anspruch auf Entschädigung“, sagt Weidenbach, schließlich hätte man den Dieb ja selber ins Haus gelassen und ihm sein Hab und Gut quasi freiwillig gegeben.