Sigmaringen. . Der als Helfer der Sauerland-Terrorgruppe verurteilte Atilla S. erhält seinen deutschen Pass nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Die Begründung: Der türkischstämmige S. habe die Einbürgerungsbehörden getäuscht.
Die Ausbürgerung eines Mitglieds der sogenannten Sauerland-Gruppe, Atilla S., durch die Stadt Ulm war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am Mittwochabend, die Stadt habe „keine andere Entscheidung als die Rücknahme der Einbürgerung treffen können“, da S. im März 2010 zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wie das Gericht mitteilte.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Nach Ansicht des Gerichts hatte der in Ulm geborene, türkischstämmige S. die Einbürgerungsbehörde getäuscht. Er habe „bewusst nicht angegeben“, dass ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn eingeleitet worden war.
Der 26-Jährige war im März 2010 wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seit Juli ist er wieder auf freiem Fuß. (dapd)