London. .
Wikileaks-Gründer Julian Assange kämpft weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden, wo er wegen Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden soll. In London hat am Dienstag die Anhörung im Berufungsverfahren gegen die Auslieferung begonnen.
In London hat am Dienstag die Anhörung im Berufungsverfahren gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange nach Schweden begonnen. Die schwedischen Behörden hatten den Australier per Europäischem Haftbefehl gesucht, um ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen zweier Frauen befragen zu können.
Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und vermutet politische Motive für das Verfahren. So fürchtet der Wikileaks-Gründer eine Überstellung an die USA, wo derzeit geprüft wird, ob er mit der Veröffentlichung Zehntausender als geheim klassifizierter Dokumente gegen US-Recht verstoßen hat.
Ein Anwalt Assanges bezeichnete den von den schwedischen Behörden angestrengten Rechtsfall um die Auslieferung als fehlerhaft. So sei es unverhältnismäßig den Australier auszuliefern, da dieser lediglich für eine Befragung gesucht werde, sagte Rechtsanwalt Ben Emmerson. Auch sei das Vorgefallene in dem Europäischen Haftbefehl nur ungenau beschrieben. Er werde nicht versuchen, die Ankläger zu verunglimpfen, sagte Emmerson vor Journalisten. Gleichwohl seien die sexuellen Kontakte Assanges „vollkommen einvernehmlich“ gewesen, sagte der Anwalt.
Assange will bis zur letzten Instanz kämpfen
Bereits Ende Februar hatte ein Londoner Gericht einer Auslieferung zugestimmt. Dabei war der Richter zu dem Schluss gelangt, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, Assange werde in Schweden kein faires Verfahren bekommen. Der 40-jährige Australier hat die vergangenen Monate in einem virtuellen Hausarrest in dem Anwesen eines Unterstützers verbracht.
Am Dienstag erschien Assange in dunklem Anzug und mit kurzen Haaren, flankiert von Anhängern, vor Gericht. Vor dem Gebäude versammelte sich eine kleine Gruppe mit einem Transparent. Darauf war zu lesen: „Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit.“ Die Anhörung wird zwei Tage dauern. Bis die Entscheidung öffentlich bekannt gegeben wird, kann es aber Tage oder Wochen dauern.
Assange hat bereits angekündigt, im Falle einer Ablehnung seines Widerspruchs, vor den Obersten Gerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. (dapd)